Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.11.2005 - 3 Ss 217/05 |
Volltextveröffentlichung
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Vergütungsverlangens in Form einer "Drittmittelspende" für die Betreuung einer Diplomarbeit; Vorteilsannahme und versuchte Erpressung eines Amtsträgers durch die Forderung eines Geldbetrages für seine Dienstausübung
Kurzfassungen/Presse (2)
- olgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Konstanzer Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung rechtskräftig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verurteilung eines Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Christoph Broelsch
Die Kammer folgt der Gegenauffassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2001, 2 Ws 170/01 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.2005, 3 Ss 217/05), wobei nicht der unpassende beamtenrechtliche Begriff der Dienststelle, sondern der Begriff der Anstellungskörperschaft verwendet werden sollte: Versteht man als "Dritten" eine vom Amtsträger verschiedene natürliche oder juristische Person, spricht der Wortlaut des § 332 Abs. 1 StGB eher für die Einbeziehung.
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