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   OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04   

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https://dejure.org/2004,9476
OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04 (https://dejure.org/2004,9476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2004 - 3 Ss 245/04 (https://dejure.org/2004,9476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 3 Ss 245/04 (https://dejure.org/2004,9476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Revision wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Haltlose und willkürliche Unterstellungen eines Angeklagten über die Befangenheit eines Richters; Voraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 24; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24; StPO § 344
    Ablehnung; Befangenheit, Strafanzeige; Verfahrensrüge, Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 90 Js 1421/02
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Anzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen den entscheidenden Richter in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit begründet, da es der Ablehnende sonst in der Hand hätte, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG, NJW 1996, 2022; KK-Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 25 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    In der Rechtsprechung ist insoweit jedoch anerkannt, dass, wobei allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten sind, allein die Strafanzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen einen Richter in der Regel nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt, da es sonst den Beteiligten möglich wäre, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 3 Ss 245/04).
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