Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 261
Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Mitteilung über die Einlassung des Angeklagten zur Sache i.R. der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Voraussetzungen der Verhängung kurzzeitiger Freiheitsstrafen und Anforderungen an die entsprechenden tatrichterlichen Strafzumessungserwägungen
- Judicialis
StPO § 261
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 53 Ns 7/06
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschl. v. 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschl. v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00). - BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01;… M.-Goßner § 337 Rdn. 27). - BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des …
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschl. v. 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschl. v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00). - OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01
Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01;… M.-Goßner § 337 Rdn. 27). - KG, 09.10.2000 - 1 Ss 154/00
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschl. v. 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschl. v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
- OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08
Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage
Es kann nur dann eingreifen, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist, etwa weil sie Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken aufweist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 2002, 48 m.w.N.; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07 m.w.N.).Frei von Lücken ist die Beweiswürdigung des Tatrichters nur dann, wenn das Revisionsgericht durch Mitteilung der notwendigen Tatsachen in die Lage versetzt wird, die Schlüsse des Tatrichters auf ihre Rechtsfehlerfreiheit hin zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 1420, 1421;… BGH Urt. v. 21.06.2007 - 5 StR 532/06;… BGH Urt. v. 22.06.2007 - 1 StR 582/06; OLG Hamm Beschl. v. 16.10.2007 - 3 Ss 347/07; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07 ).
- OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen (ein solcher liegt hier nicht vor) kann gegebenenfalls auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen die materiellrechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, a.a.O.).
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08
Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01). - VGH Hessen, 26.08.2020 - 25 A 2252/18 Dort fanden die als sexueller Missbrauch kategorisierten Handlungen stets während einer Behandlung (welcher Art auch immer) oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen, und meistens auch in den Behandlungsräumlichkeiten des Behandlers statt (neben den bereits zitierten Entscheidungen auch BGH, Urteil vom 01.12.2011, 3 StR 318/11; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; KG, Beschluss vom 27.01.2014, (4) 161 Ss 2/14 (11/14); OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2011, 32 Ss 17/11; sämtlich zitiert nach Juris).