Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ss 263/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Berufung, Rechtsmittelbezeichnung, Rechtsmittelwahl, verspätete Begründung einer Sprungrevision
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils
Auszug aus OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ss 263/98
Die Anfechtung eines amtsgerichtlichen Strafurteils mit einem umbenannten Rechtsmittel ist ihrem Wesen nach von Anfang an eine Berufung (zu vgl. BGHSt 33, 183, 189).
- OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ss 308/05
Straßenverkehrsgefährdung; Vorsatz; rücksichtlos
Wird keine Wahl getroffen oder nicht in zulässiger Weise erklärt, ist das Rechtsmittelverfahren als Berufung durchzuführen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 335 Rdnr. 3 - 5; OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluß vom 26. März 1998 - 3 Ss 263/98 - OLG Hamm, 4. Senat, Beschluß vom 9. Januar 2000 - 4 Ss 1261/00 -).