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   OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10   

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OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweiserhebungsverbot

  • openjur.de

    § 81a StPO
    Annahme von Gefahr im Verzug kann mit einer drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit begründet werden; Beweisverwertungsverbot; Irrtum über Einholung einer richterlichen Anordnung

  • Justiz Hessen

    § 81a StPO

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung einer ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug entnommenen Blutprobe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot bei einer ohne richterlichen Anordnung erfolgten Blutentnahme

  • blutalkohol PDF, S. 49
  • rabüro.de

    Zur Verwertung einer ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug entnommenen Blutprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 81a
    Gefahr im Verzug bei grenzwertiger Alkoholisierung; Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung der Blutprobe in der Tatsacheninstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme - so kann man m.E. nicht argumentieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefahr im Verzug bei drohender Unterschreitung des Grenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht die Widerspruchslösung?

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unendliche Geschichte: Neues zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen (§ 81a Abs. 2 StPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG aaO; OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2009 - 2 Ss 117/09 -juris).

    Bei dieser Sachlage war - aufgrund der drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit - bei weiterer Verzögerung bis zur Einholung der richterlichen Anordnung ein Beweismittelverlust zu besorgen (OLG Frankfurt a.M. [2. Strafsenat], Urt. v. 23.02.2010 - 2 Ss 407/09; OLG Jena, Beschl. Beschl. v. 07.12.2009 aaO; s. auch OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2009 - 2 Ss 117/09 -juris und v. 10.6.2010 - III-2 Rvs 30/10 -juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12.2008 - 1 Ss 298/08- juris; OLG Bamberg aaO), der innerhalb weniger Minuten eintreten konnte (vgl. OLG Jena aaO), so dass die Polizeibeamten nicht gehalten waren, eine richterliche Anordnung einzuholen.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Aufgrund dieser Rüge ist der Senat berechtigt zu prüfen, ob auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen die Subsumtion des Landgerichts die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes rechtfertigt (BGHSt 51, 285 - zit. nach juris Rn 13; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rn 38).

    18 Ferner durfte die Kammer auf der Grundlage der von ihr getroffenen Feststellungen selbst bei Annahme eines Beweiserhebungsverbotes nicht von einer willkürlichen Annahme der Voraussetzungen von Gefahr in Verzug, bzw. einer bewussten und gezielten Umgehung bzw. Ignorierung des Richtervorbehalts oder einer gleichgewichtigen gröblichen Verkennung der den Richtervorbehalt begründeten Rechtslage ausgehen (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 113, 29; BGHSt 51, 285).

  • OLG Jena, 07.12.2009 - 1 Ss 322/09

    Gefahr im Verzug bei nächtlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Je unklarer aber das Ermittlungsbild in der Situation oder je komplexer der Sachverhalt als solcher ist und je genauer deswegen die Analyse der Blutwerte sein muss, desto eher werden die Ermittlungsbehörden Gefahr in Verzug annehmen und nötigenfalls ohne richterliche Entscheidung handeln dürfen (OLG Frankfurt a.M. [2. Strafsenat], Urt. v. 23.02.2010 - 2 Ss 407/09; OLG Jena, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - juris und vom 07.12.2009 - 1 Ss 322/09 -juris; OLG Hamburg aaO; OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.2010 - III-2 RVs 30/10 mwN).

    Bei dieser Sachlage war - aufgrund der drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit - bei weiterer Verzögerung bis zur Einholung der richterlichen Anordnung ein Beweismittelverlust zu besorgen (OLG Frankfurt a.M. [2. Strafsenat], Urt. v. 23.02.2010 - 2 Ss 407/09; OLG Jena, Beschl. Beschl. v. 07.12.2009 aaO; s. auch OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2009 - 2 Ss 117/09 -juris und v. 10.6.2010 - III-2 Rvs 30/10 -juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12.2008 - 1 Ss 298/08- juris; OLG Bamberg aaO), der innerhalb weniger Minuten eintreten konnte (vgl. OLG Jena aaO), so dass die Polizeibeamten nicht gehalten waren, eine richterliche Anordnung einzuholen.

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfGE 103, 142; BVerfG [Kammer], Beschluss v. 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -juris).

    Nicht ausreichend ist hierfür allerdings die bei Nachweis von Alkohol und Drogen typischerweise bestehende abstrakte Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis erschwert oder gar verhindert wird (BVerfG, Beschl. v. 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -juris).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Deren bloßer Irrtum, der Dienstgruppenleiter habe die richterliche Anordnung eingeholt, vermag angesichts der - hier zweifelsfrei gegebenen - Rechtmäßigkeit des hypothetischen Ersatzeingriffs ein willkürliches Verhalten indes ebenso wenig zu begründen (OLG Frankfurt am Main [1. Strafsenat], Beschl. v. 14.10.2009 - 1 Ss 310/09; OLG Stuttgart; NStZ 2008, 238; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2007, 242), wie ihre fehlende Vergewisserung, die mangels gegenteiliger Feststellungen auch auf bloßer Nachlässigkeit beruhen kann, eine bewusste oder gezielte Umgehung bzw. Ignorierung des Richtervorbehalts beinhaltet.

    Die fehlende Dokumentation schließlich führt allein nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BGH, NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; OLG Frankfurt am Main [2.Strafsenat] aaO - jew. mwN).

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Je unklarer aber das Ermittlungsbild in der Situation oder je komplexer der Sachverhalt als solcher ist und je genauer deswegen die Analyse der Blutwerte sein muss, desto eher werden die Ermittlungsbehörden Gefahr in Verzug annehmen und nötigenfalls ohne richterliche Entscheidung handeln dürfen (OLG Frankfurt a.M. [2. Strafsenat], Urt. v. 23.02.2010 - 2 Ss 407/09; OLG Jena, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - juris und vom 07.12.2009 - 1 Ss 322/09 -juris; OLG Hamburg aaO; OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.2010 - III-2 RVs 30/10 mwN).

    Bei dieser Sachlage war - aufgrund der drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit - bei weiterer Verzögerung bis zur Einholung der richterlichen Anordnung ein Beweismittelverlust zu besorgen (OLG Frankfurt a.M. [2. Strafsenat], Urt. v. 23.02.2010 - 2 Ss 407/09; OLG Jena, Beschl. Beschl. v. 07.12.2009 aaO; s. auch OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2009 - 2 Ss 117/09 -juris und v. 10.6.2010 - III-2 Rvs 30/10 -juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12.2008 - 1 Ss 298/08- juris; OLG Bamberg aaO), der innerhalb weniger Minuten eintreten konnte (vgl. OLG Jena aaO), so dass die Polizeibeamten nicht gehalten waren, eine richterliche Anordnung einzuholen.

  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Die vom BGH entwickelte Widerspruchslösung gilt auch für das hier in Rede stehende Beweisverwertungsverbot nach § 81a II StPO (Senat, Beschl. v. 09.03.2010 - 3 Ws 162/10 und v. 26.08.2010- 3 Ss 147/10; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597).

    Weder reicht ein im Ermittlungsverfahren erklärter Widerspruch (BGH, NStZ 1997, 502), noch ein solcher, der im gerichtlichen Verfahren vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (Senat, Beschl. v. 26.08.2010 aaO m. ausführlicher Begründung) oder aber nach dem in § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt, z.B. erstmals in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGHSt 50, 272 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396; OLG Stuttgart, NStZ 1997, 405; OLG Hamburg aaO) oder nach Aufhebung Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (BGHSt aaO) erhoben wurde, so dass die festgestellte Unterlassung der Ausübung des Widerspruchsrechts in der erstinstanzlichen Berufungshauptverhandlung das Beweisverwertungsverbot endgültig entfallen lässt.

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Die vom BGH entwickelte Widerspruchslösung gilt auch für das hier in Rede stehende Beweisverwertungsverbot nach § 81a II StPO (Senat, Beschl. v. 09.03.2010 - 3 Ws 162/10 und v. 26.08.2010- 3 Ss 147/10; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597).

    Denn das Gericht hat das Vorliegen eines Verwertungsverbotes nicht von Amts wegen zu überprüfen (OLG Hamburg, NJW 2008, 2597).

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    Unterlässt er die Erhebung des Widerspruchs in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, so wird hierdurch die prozessuale Rechtslage dauerhaft umgestaltet (OLG Celle, Beschl. v. 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 = BeckRs 2010, 21500; OLG Karlsruhe aaO): Der Angeklagte ist mit seinem Rügerechts endgültig präkludiert (BGHSt 50, 572; OLG Stuttgart aaO, OLG Karlsruhe aaO), das Gericht darf auch von Amtswegen nicht mehr vom Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes ausgehen (vgl. OLG Hamburg aaO).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
    18 Ferner durfte die Kammer auf der Grundlage der von ihr getroffenen Feststellungen selbst bei Annahme eines Beweiserhebungsverbotes nicht von einer willkürlichen Annahme der Voraussetzungen von Gefahr in Verzug, bzw. einer bewussten und gezielten Umgehung bzw. Ignorierung des Richtervorbehalts oder einer gleichgewichtigen gröblichen Verkennung der den Richtervorbehalt begründeten Rechtslage ausgehen (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 113, 29; BGHSt 51, 285).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2010 - 2 (9) Ss 18/10

    Verfahrensrüge: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung einer

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97

    Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei

  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

  • OLG Oldenburg, 23.12.2008 - Ss 298/08
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 243/97

    Verwertungsverbot durch Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens -

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150) ist wiederholt in Fällen der drohenden Unterschreitung eines Grenzwertes die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden als rechtmäßig angesehen worden.

    Während in den Fällen der Oberlandesgerichte Thüringen, Koblenz und Köln zu der Grenzwertnähe zusätzlich hinzukam, dass sich die Erforderlichkeit der Blutentnahme zu Zeitpunkten stellte, zu denen ein Richter nicht (mehr) oder noch nicht erreichbar war, führt das OLG Frankfurt insoweit sogar ausdrücklich aus, dass der Eilkompetenz des ermittelnden Polizeibeamten auch die Tatsache, dass die Anordnung der Blutentnahme an einem regulären Arbeitstag innerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgte, nicht entgegen stehe (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 - 48).

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    a) Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51, 285 ff., juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff., juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 13. September 2016 - Ss RS 21/2016 (28/16 OWi) - Meyer-Goßner /Schmitt, 60. Aufl., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    18aa) Beanstandet der Revisionsführer nämlich, dass das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung Grundlage des Schuldspruchs ist, obwohl es unverwertbar gewesen sei, so ist nach § 344 Abs. 2 StPO konkret vorzutragen, dass einer tatrichterlichen Verwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO bezeichneten Zeitpunkt (BGHSt 42, 15/23; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46/48) widersprochen worden ist (BGH NJW 2006, 707/708; OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - Az.: 3 Ss 359/09 - zit. nach juris; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG München Beschluss vom 15. September 2009 - Az.: 4 StRR 114/10; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG München Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 4 StRR 105/09 - S. 3; OLG Hamm StV 2009, 462/463; OLG Celle StraFO 2009, 330/331; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 81a Rdn. 34; Metz NStZ-RR 2010, 271/273 f.).
  • OLG Saarbrücken, 13.09.2016 - Ss RS 21/16

    Beweisverwertungsverbot, Messung durch Private, Zulassung der Rechtsbeschwerde

    bb) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft auch nicht daraus, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbots bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen ist, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51.285 ff. - juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff. - juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f. - juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Diese Rüge versetzt den Senat in die Lage zu prüfen, ob das Amtsgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen zu Recht das Bestehen eines Beweisverwertungsverbots angenommen hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 08. November 2010 - 3 Ss 285/2010 - m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ersatzeingriffes (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2010 - 3 Ss 285/10 m. w. N.) hier wesentliche Bedeutung zu.
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Neben der mit einer solchen Verzögerung für den Angeklagten verbunden Belastung bestand daher - trotz der durch die Atemalkoholkontrolle festgestellten höhergradigen Alkoholisierung - die Gefahr des Absinkens der Blutalkoholkonzentration unter rechtlich relevante Grenzwerte verbunden mit der - durch fortschreitenden Zeitablauf - zunehmenden Unsicherheit der Ermittlung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit im Wege der Rückrechnung (vgl. zu letzterem: OLG Frankfurt BeckRS 2010, 27980; vgl. zu allem: Senat a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10

    Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ersatzeingriffes (vgl. OLG 'Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2010 - 3 Ss 285/10 m. w. N.) hier wesentliche Bedeutung zu.
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