Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 46, 47 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1a StPO Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. GG
Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung; Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Verurteilung bei Geringwertigkeit einer erschlichenen Leistung; Verhängung ...
Verfahrensgang
- LG Essen, 06.09.2006 - 28 Ns 210/06
- LG Essen, 06.09.2006 - 28 Ns 45 Js 1249/06
- OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich aus dem Gebot der schuldangemessenen Strafe aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, veröffentlicht in www.juris.de), worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.08.2006 zur Klarstellung hingewiesen hat. - OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06
Diebstahl geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung). - OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).