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   OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07   

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https://dejure.org/2007,20350
OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 (https://dejure.org/2007,20350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 (https://dejure.org/2007,20350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 3 Ss 344/07 (https://dejure.org/2007,20350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 46, 47 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1a StPO Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. GG
    Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung; Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Verurteilung bei Geringwertigkeit einer erschlichenen Leistung; Verhängung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich aus dem Gebot der schuldangemessenen Strafe aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, veröffentlicht in www.juris.de), worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.08.2006 zur Klarstellung hingewiesen hat.
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache,

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
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