Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Strafzumessung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 46 Abs 1 StGB, § 142 StGB
Unfallflucht - Strafzumessung bei schweren Unfallfolgen
- verkehrslexikon.de
Zur Strafbemessung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und schweren Unfallfolgen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Schwere eines Unfalls und seiner Folgen zum Nachteil des Täters bei der Strafzumessung
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1; StGB § 142
Besonders schwerer Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei schweren bzw. tödlichen Unfallfolgen; Strafzumessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)
Unfallflucht: Strafzumessung darf auch Schwere des Unfalls berücksichtigen!
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Unfallflucht” - schwere Folgen führen zu höherer Strafe
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Strafzumessung bei Unfallflucht
- fr-online.de (Pressemeldung, 02.12.2011)
Tod eines Skaters: Fahrer muss ins Gefängnis
- fnp.de (Pressebericht, 02.12.2011)
Gerechtigkeit für Marc
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Strafzumessung bei Unfallflucht
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)
Unfallflucht: Strafzumessung darf auch Schwere des Unfalls berücksichtigen!
- De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fahrerflucht als Auffangtatbestand für das gesunde Volksempfinden
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 03.09.2010 - 933 Ds 3991 Js 261723/09
- LG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 5 Ns 139/10
- OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 283
- NZV 2012, 349
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
Die Feststellungspflicht trifft auch einen Verkehrsteilnehmer, der ohne jede eigene Schuld in Verdacht gerät, einen Unfall verursacht zuhaben (BGHSt 12, 253, 255).8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).
- BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108). - BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).
- OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12
Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung des Teilnahmerechts bei …
Denn selbst dann, wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung nicht pünktlich zur Hauptverhandlung erschienen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er nicht mehr erscheinen werde, ist eine Wartezeit von 15 Minuten bis zu einer Verwerfungsentscheidung angemessen (OLG Jena NJW-Spezial 2012, 43 m.w.N.).