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   OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07   

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OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07 (https://dejure.org/2007,8907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2007 - 3 Ss 461/07 (https://dejure.org/2007,8907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2007 - 3 Ss 461/07 (https://dejure.org/2007,8907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) und Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei der Begehung einer Straftat im Falle einer Erkrankung des Täters an ADHS; Bindung des Revisionsgerichts an eine ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StPO § 261

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 25.9.2008)

    Unbehandeltes ADHS kann die Schuldfähigkeit des Verurteilten beeinträchtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 138
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Auf eine zulässige Revision prüft das Revisionsgericht darüberhinaus von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung ausgegangen ist (BayObLG NZV 2001, 353; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).

    Andreres gilt aber, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen kann (OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).

  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Auf eine zulässige Revision prüft das Revisionsgericht darüberhinaus von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung ausgegangen ist (BayObLG NZV 2001, 353; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 309/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
  • BGH, 06.09.2005 - 4 StR 386/05

    Beweiswürdigung (Erörterungsmängel bei Aussage gegen Aussage-Situation;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Es ist vielmehr in weiteren Schritten der Schweregrad der Störung zu überprüfen, nämlich ob es auch im Alltag außerhalb der Straftaten zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist und bei einer Gesamtschau aller Umstände davon auszugehen ist, dass die Störung den Angeklagten in seinem Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belastet oder einengt wie eine krankhafte seelische Störung (BGH NJW-RR 2007, 6, 7 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 329 f.).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Sodann ist zu überprüfen, wie sich eine vorliegende schwere andere seelische Abartigkeit auf die Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat ausgewirkt hat, ob sie diese erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 2005, 205, 206; vgl. zum Ganzen auch Boetticher/u.a. NStZ 2005, 57, 58 f.).
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04

    Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Es ist vielmehr in weiteren Schritten der Schweregrad der Störung zu überprüfen, nämlich ob es auch im Alltag außerhalb der Straftaten zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist und bei einer Gesamtschau aller Umstände davon auszugehen ist, dass die Störung den Angeklagten in seinem Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belastet oder einengt wie eine krankhafte seelische Störung (BGH NJW-RR 2007, 6, 7 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 329 f.).
  • BGH, 13.08.2003 - 2 StR 243/03

    Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    Sodann ist zu überprüfen, wie sich eine vorliegende schwere andere seelische Abartigkeit auf die Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat ausgewirkt hat, ob sie diese erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 2005, 205, 206; vgl. zum Ganzen auch Boetticher/u.a. NStZ 2005, 57, 58 f.).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07

    Einstweilige Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
    ADHS kann eine schwere andere seelische Abartigkeit i.S.d. §§ 20, 21 StGB darstellen und die Steuerungsfähigkeit bei Begehung einer Straftat in rechtserheblicher Weise beeinträchtigen (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 29.01.2007 - 1 Ws 16/07).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    bb) Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine ADHS-Erkrankung als krankhafte seelische Störung (so UA S. 12, offen gelassen auf UA S. 36) oder als eine schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen ist (so UA S. 44; vgl. dazu auch Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 136, und OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ss 461/07, NStZ-RR 2008, 138, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Gleichwohl wird in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit diskutiert, wenn eine neue Entscheidung auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (BGH NJW 1955, 917; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380; i.E. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und BayObLGSt 1994, 253 sowie BayObLG NZV 2001, 353; a.A. noch OLG Hamm JMBl. 1973, 141).
  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das AG weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft hat, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14 = OLGSt StPO § 318 Nr. 24; OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGST 1994, 253; BayObLG NZV 2001, 353; BGH NJW 2001, 1435; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 = BeckRS 2014, 12983; Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m. w. N.; Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ist nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur: BGHSt 27, 70, 71 f.; OLG Hamm Beschl. v. 29.03.2007 - 3 Ss 105/07; OLG Hamm Beschl. v. 05.11.2007 - 3 Ss 461/07 = BeckRS 2007, 19132; Gössel in: Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 328 Rdn. 18; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 352 Rdn. 4; Paul in KK-StPO 6. Aufl. § 318 Rdn. 11).
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Denn träfe die Annahme des Landgerichts zu und bestünde ausreichender Anlass zu der Prüfung, ob der Angeklagte zur Zeit der ihm vorgeworfenen Tat schuldfähig war, so hätte es die Beschränkung der Berufung schon aus diesem Grund für unwirksam erachten und das Urteil des Amtsgerichts umfassend im Schuldspruch mit eigenen Feststellungen zur Frage der Schuldfähigkeit überprüfen müssen (vgl. nur OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138; BayObLG NZV 2001, 353; Senat, Beschluss vom 18. August 2011 - [4] 1 Ss 324/11 [193/11] - Meyer-Goßner aaO, § 318 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter

    Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das Amtsgericht weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGSt 1994, 253 ff.; BayObLG NZV 2001, 353 f.; BGH NJW 2001, 1435 ff.; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262 ff; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983; Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m.w.N.; Graf/Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 326/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (strenge Anforderungen;

    Über die Diagnose einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung, die für sich genommen ebenfalls nicht aussagekräftig ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138), enthält das Urteil keine weitergehenden Feststellungen.
  • OLG Braunschweig, 14.09.2010 - Ws 214/09

    Berufung im Strafverfahren: Rechtsmittelbeschränkung auf die Nichtanwendung einer

    Insbesondere wenn Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass bestimmten Umständen sowohl für die Schuldfrage als auch die Strafzumessung Bedeutung zukommt, sodass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nichtangefochtenen Schuldspruch mitzuberühren, soll eine Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Strafausspruch unwirksam sein (vgl. hierzu BGHSt 46, 257 ff., OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 ff.).
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 3 RVs 97/13

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei bislang nicht geprüftem, aber

    Ist nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldunfähig (§ 20 StGB) war, ist eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch materiell unwirksam, weil in dieser Konstellation die den Schuldspruch betreffende Frage der Schuldunfähigkeit nicht getrennt von der zum Rechtsfolgenausspruch gehörenden Frage der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) geprüft werden kann (Senat, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 3 Ss 461/07 - und vom 22. November 2007.
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
    Die auf die erhobene Sachrüge gebotene Überprüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch das Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. BGHSt 27, 70, 71 f; OLG Hamm, Beschlüsse vom 29. März 2007 - 3 Ss 105/07 - und vom 05. November 2007 - 3 Ss 461/07 - = BeckRS 2007, 19132; Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 328 Rdnr. 18; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 352 Rdnr. 4; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 318 Rdnr. 11) ergibt, dass das Landgericht zu Unrecht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung ausgegangen ist.
  • LG Frankenthal, 13.03.2020 - 7 KLs 5214 Js 34472/19
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