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   OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08   

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https://dejure.org/2008,5994
OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an die Erfüllung des Tatbestandes der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung gem. § 238 Strafgesetzbuch (StGB); Inhaltliche Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch das Tatgericht

  • Judicialis

    StGB § 238

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 238
    Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung als unabdingbarer Taterfolg bei Stalking

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08
    Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (BT-Drucksache 161575, S. 8 - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch AG Löbau, BeckRS 2008 21682 -- Urteil vom 17.04.2008; Mosbacher, NStZ 2007, 685, 667; Valerius, JuS 2007, 399, 323).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Erfasst werden damit im konkreten Kontext ins Gewicht fallende, gravierende und ernst zu nehmende Folgen, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BTDrucks. 16/3641 S. 14; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 175; Wolters aaO Rdn. 3; Mosbacher aaO; kritisch Mitsch aaO S. 1240).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Die Lebensgestaltung des Opfers wird schließlich "schwerwiegend" im Sinne von § 238 Abs. 1 StGB beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten - etwa einem Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel - veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zu nehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm v. 20.11.2008 - 3 Ss 469/08).
  • OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09

    Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

    Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind dagegen nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (vgl. zu Abgrenzungsfragen BT-Drucksache 16/575, S. 8ff - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2008 -3 Ss 469/08-; LG Heidelberg, Urt. v. 06.05.2008 -2 KLs 22 Js 6935/07; AG Löbau, Urt. v. 17.04.2008 -5 Ds 440 Js 16120/07-; Peters, NStZ 2009, 238ff.; Fischer aaO., § 238 Rdnr. 23).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris).
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