Rechtsprechung
OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Trunkenheitsfahrt, Trinken in Fahrbereitschaft, fahrlässige Tötung, Strafzumessung, Bewähung, OLG Celle
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 ; StGB § 56 ; StGB § 222 ; StGB § 315c
Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung aufgrund selbst verschuldeter Trunkenheit - rechtsportal.de
StGB § 316
Abwägung zwischen Alkoholisierung und enthemmter Selbstüberschätzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Trinken in Fahrbereitschaft: Strafmaß und Bewährun
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung aufgrund selbst verschuldeter Trunkenheit
Verfahrensgang
- LG Verden, 23.01.2019 - 6 Ns 7/19
- OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
Papierfundstellen
- NZV 2020, 379
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
Bezugnahme; Abbildung
Denn nach der Rechtsprechung des BGH stellt das selbst verantwortliche Sich-Betrinken des Angeklagten vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich aufgrund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Angeklagten vorhersehbar signifikant erhöht hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 - Beschluss vom 08.03.2018 - 3 StR 63/15 - OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 -).Denn wenn schon die selbst verschuldete Trunkenheit an sich strafschärfend gewertet werden kann, muss dies erst recht gelten, wenn sie unter Umständen herbeigeführt worden ist, unter denen es äußerst naheliegend war, dass es zu einer Trunkenheitsfahrt kommt (zu vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 - Peglau, jurisPR-StrafR 6/2020 Anm. 3).