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   OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19   

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https://dejure.org/2019,48574
OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,48574)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,48574)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 3 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,48574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 ; StGB § 56 ; StGB § 222 ; StGB § 315c
    Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung aufgrund selbst verschuldeter Trunkenheit

  • rechtsportal.de

    StGB § 316
    Abwägung zwischen Alkoholisierung und enthemmter Selbstüberschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Trinken in Fahrbereitschaft: Strafmaß und Bewährun

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung aufgrund selbst verschuldeter Trunkenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    c) Soweit das Landgericht schließlich unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Potsdam (Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08, juris) die Auffassung vertritt, dass bei Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB eine Versagung der Strafaussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB "in der Regel" ausscheidet, kann ihm nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 83 Ss 51/09

    Erforderliche Angaben im Urteil nach einem alkoholbedingten Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Dies gilt schon im Falle der Verurteilung wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt, ist aber erst recht von Bedeutung, wenn es infolge der trunkenheitsbedingten Fahruntüchtigkeit zu einem Verkehrsunfall gekommen ist (OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 83 Ss 51/09, StV 2010, 527).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Dies steht in Widerspruch zu den Strafzumessungserwägungen, in denen das Landgericht noch rechtsfehlerfrei darauf abgestellt hat, dass die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nicht daran hindert, den von diesem Ermittlungsverfahren ausgehenden Warneffekt strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, BGHSt 34, 299; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, NStZ-RR 2005, 72).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 - (BGHSt 62, 247) stellt das selbstverantwortliche Sich-Betrinken des Täters vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich auf Grund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Täter vorhersehbar signifikant erhöht hatte.
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Hat das Tatgericht die für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt, ist dessen Entscheidung auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, StraFo 2016, 420).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    In die Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts kann das Revisionsgericht jedoch eingreifen, wenn diese Rechtsfehler aufweist, weil die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14, NStZ 2015, 466 und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08

    Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Die Missachtung eines solchen Warneffekts hat aber nicht nur für die Strafzumessung, sondern insbesondere für die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 312/08, Rn. 11, juris).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14

    Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    In die Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts kann das Revisionsgericht jedoch eingreifen, wenn diese Rechtsfehler aufweist, weil die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14, NStZ 2015, 466 und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19
    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich offengelassen, ob das Doppelverwertungsverbot in Einzelfällen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 50 StGB auch einen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten begründen kann, und dies jedenfalls nur für solche Fälle in Betracht gezogen, in denen Tatbestandsmerkmale "eine mildernde Tendenz" aufweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, NStZ-RR 2016, 107).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 472/04

    Strafzumessung (Warnfunktion eines früheren, ohne Verurteilung endenden

  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH stellt das selbst verantwortliche Sich-Betrinken des Angeklagten vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich aufgrund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Angeklagten vorhersehbar signifikant erhöht hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 - Beschluss vom 08.03.2018 - 3 StR 63/15 - OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 -).

    Denn wenn schon die selbst verschuldete Trunkenheit an sich strafschärfend gewertet werden kann, muss dies erst recht gelten, wenn sie unter Umständen herbeigeführt worden ist, unter denen es äußerst naheliegend war, dass es zu einer Trunkenheitsfahrt kommt (zu vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 - Peglau, jurisPR-StrafR 6/2020 Anm. 3).

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