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   OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08   

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https://dejure.org/2009,8214
OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08 (https://dejure.org/2009,8214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2009 - 3 Ss 562/08 (https://dejure.org/2009,8214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2009 - 3 Ss 562/08 (https://dejure.org/2009,8214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft; Verhandlung zur Sache in Abwesenheit des Angeklagten.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 244 Abs. 2, 329 StPO
    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft; Verhandlung zur Sache in Abwesenheit des Angeklagten.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 329

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; MRK Art. 13
    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Eine Bezugnahme auf Akten, das Protokoll oder andere Schriftstücke ist unzulässig (zu vgl. BGH in NJW 1995, 2047; OLG Hamm Urteil v. 12. Februar 2008 - 3 Ss 541/07; Meyer-Goßner, StPO, Aufl. 51, § 344, Rn. 21).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Vielmehr muss der Tatrichter in einem solchen Fall unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis sowie der Beurteilung durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität und von welcher Anzahl von Rauschzuständen, die mit der Menge erzeugt werden können, er ausgegangen ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01; Beschluss vom 29. Juli 2000 - 4 StR 202/00; BayObLG 4. Strafsenat, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 St RR104/99; Körner, a.a.O. m.zahlr.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Das Revisionsgericht darf nur dann eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, die Strafzumessungserwägungen lückenhaft und in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht lassen oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Strafe und Schuld besteht (zu vgl. BGHSt 17, 35 ff.; BGHSt 29, 319 ff.; BGH in NStZ 1990, 334; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 337, Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - selbst bei geringen Mengen von Betäubungsmitteln - grundsätzlich unverzichtbar (zu vgl. BGH in NStZ 1985, 273; BGH in StV 2006, 184; Körner, Betäubungsmittel-/ Arzneimittelgesetz, 6. Aufl., § 29, Rn. 2064 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Zusätzlich zu den oben dargelegten Voraussetzungen muss der Revisionsführer ein bestimmtes Beweismittel, dessen sich das Gericht hätte bedienen müssen, eine konkrete Beweistatsache und das zu erwartende - für ihn günstige - Beweisergebnis sowie die Umstände vortragen, die das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2008 - 3 Ss 7/08; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 475 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 244, Rn. 81; Herdegen in Karlsruher Kommentar, 6. Aufl., StPO, § 244, Rn 36 ff.).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Eine Bezugnahme auf Akten, das Protokoll oder andere Schriftstücke ist unzulässig (zu vgl. BGH in NJW 1995, 2047; OLG Hamm Urteil v. 12. Februar 2008 - 3 Ss 541/07; Meyer-Goßner, StPO, Aufl. 51, § 344, Rn. 21).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Vielmehr muss der Tatrichter in einem solchen Fall unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis sowie der Beurteilung durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität und von welcher Anzahl von Rauschzuständen, die mit der Menge erzeugt werden können, er ausgegangen ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01; Beschluss vom 29. Juli 2000 - 4 StR 202/00; BayObLG 4. Strafsenat, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 St RR104/99; Körner, a.a.O. m.zahlr.N.).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Bei dieser Sachlage kann der Senat ausschließen, dass die Kammer dem Angeklagten zur Kompensation der Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung dieses Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH 2. Strafsenat Beschluss v. 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08; BGH 4. Strafsenat Beschluss v. 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • OLG Hamm, 18.11.2004 - 2 Ss 485/04

    Verstoß gegen BtM-Gesetz; Wirkstoffgehalt; Feststellungen im Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Bei fehlenden Qualitätsangaben erschließen sich regelmäßig weder der objektive Unrechtsgehalt der Tat noch das Maß der persönlichen Schuld des Täters (zu vgl. OLG Hamm 2. Strafsenat, Beschluss vom 18. November 2004 - 2 Ss 485/2004; Beschluss vom 4. März 2004 - 2 Ss 74/04; OLG Hamm 3. Strafsenat, Beschluss vom 30. September 2003 - 3 Ss 0/03; OLG Köln 1. Strafsenat, Beschluss vom 12. Januar 1999 - Ss 2/99).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
    Das Revisionsgericht darf nur dann eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, die Strafzumessungserwägungen lückenhaft und in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht lassen oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Strafe und Schuld besteht (zu vgl. BGHSt 17, 35 ff.; BGHSt 29, 319 ff.; BGH in NStZ 1990, 334; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 337, Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

  • BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07

    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf

  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

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