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   OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 3 Ss 562/89   

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OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 3 Ss 562/89 (https://dejure.org/1990,23938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.1990 - 3 Ss 562/89 (https://dejure.org/1990,23938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 3 Ss 562/89 (https://dejure.org/1990,23938)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Rechtsfolgenausspruch, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung,

    Da die Zustimmungserklärung aber formfrei ist, kann sie auch konkludent abgegeben werden, was insbesondere dann nahe liegt, wenn dem Rechtsmittelgegner (in den entschiedenen Fällen: dem Angeklagten) durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (OLG Hamm, NJW 1969, 151) bzw. sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkung/Rücknahme zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden sein könnte (OLG Düsseldorf, MDR 1976, 1040, 1041; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.1990 - 3 Ss 562/89 -, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    2 St 244/84|AG Königstein/Taunus; 17.10.1984; 7 OWi 26 Js 33220/84">NJW 1985, 754; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Februar 1990, 3 Ss 562/89, juris).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Da die Zustimmungserklärung aber formfrei ist, kann sie auch konkludent abgegeben werden, was insbesondere dann nahe liegt, wenn dem Rechtsmittelgegner (in den entschiedenen Fällen: dem Angeklagten) durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (OLG Hamm NJW 1969, 151) bzw. sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkung/Rücknahme zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden sein könnte (OLG Düsseldorf MDR 1976, 1040, 1041; OLG Stuttgart Beschl. v. 06.02.1990 3 Ss 562/89 - juris).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für

    Eine konkludente Zustimmungserklärung (zum Beispiel durch Schweigen) kann insbesondere dann naheliegen, wenn dem Rechtsmittelgegner durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151) oder sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkungserklärung zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst gewesen sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden gewesen sein könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 3 Ss 562/89).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH NStZ 1983, 119; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.1990, Az. 3 Ss 562/89).
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