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   OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95   

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OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95 (https://dejure.org/1996,1413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95 (https://dejure.org/1996,1413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 (https://dejure.org/1996,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 185
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Davon ausgehend billigen die Obergerichte ihm dabei nur einen "tatrichterlichen Beurteilungsspielraum" zu (so BayObLG in NZV 1994, 327 ) oder machen zum Maßstab, daß die tatrichterliche Würdigung im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren sei (so OLG Hamm in DAR 1996, 68 ; OLG Köln in NZV 1994, 161).
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Dem erkennenden Senat erscheint dabei entscheidend, daß der Tatrichter seine tatrichterliche Würdigung der möglichen Ausnahmen an den Grundsätzen und Intentionen der Bußgeldkatalogverordnung (vornehmlich Rechtssicherheit und Gleichbehandlung) auszurichten hat (vgl. OLG Hamm in VRS 62, 445 zur Frage des Sicherungszweckes bei einer Fahrerlaubnisentziehung gem. § 69a StGB ).
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Davon ausgehend billigen die Obergerichte ihm dabei nur einen "tatrichterlichen Beurteilungsspielraum" zu (so BayObLG in NZV 1994, 327 ) oder machen zum Maßstab, daß die tatrichterliche Würdigung im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren sei (so OLG Hamm in DAR 1996, 68 ; OLG Köln in NZV 1994, 161).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24a StVG in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH in NZV 1992, 117 [119]; OLG Hamm in JMBl NRW 1996, 77; vgl. auch OLG Naumburg in NZV 1995, 161).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Besonderes Gewicht kommt dabei dem Umstand zu, daß der Betroffene sich in dem beruflich doch vorgerückten Alter von 55 Jahren in der Ausbildung befindet und ihn Beeinträchtigungen in einem geordneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsgang deshalb möglicherweise besonders hart treffen und zum unwiderruflichen Verlust seiner beruflichen Existenz führen können (vgl. OLG Hamm in JMBl NRW 1996, 77; OLG Düsseldorf in NZV 1995, 406 ; SchlHOLG in SchlHA 1996, 10).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Anerkannt ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung insoweit jedoch, daß die Einordnung des Schuldrahmens innerhalb des Strafrahmens und insbesondere die Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalles oder Regelfalles der revisiosgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BGHSt 27, 2 [4 ff.]; Bruns, a.a.O. S. 61, 308, 313 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Der Senat hat insoweit von der Möglichkeit des § 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 349 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht und verweist ergänzend auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.12.1994 (in NJW 1995, 2937 ).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Davon ausgehend billigen die Obergerichte ihm dabei nur einen "tatrichterlichen Beurteilungsspielraum" zu (so BayObLG in NZV 1994, 327 ) oder machen zum Maßstab, daß die tatrichterliche Würdigung im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren sei (so OLG Hamm in DAR 1996, 68 ; OLG Köln in NZV 1994, 161).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24a StVG in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH in NZV 1992, 117 [119]; OLG Hamm in JMBl NRW 1996, 77; vgl. auch OLG Naumburg in NZV 1995, 161).
  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
    Nach den dortigen Ausführungen, die auch der erkennende Senat teilt (ebenso OLG Dresden in NZV 1996, 42 ), ist es für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides nicht erforderlich, daß der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde seine Entscheidung hinsichtlich des Erlasses des Bußgeldbescheides in irgend einer Form aktenkundig gemacht hat, sofern nur - wie hier der Fall zumindest im nachhinein festgestellt werden kann, daß der Bußgeldbescheid auf einem für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt der Behörde beruht.
  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände,

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG , in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, OLG Hamm, Beschluß vom 12.10.1995, JMB1 NW 1996, 77; Senat, Beschluß vom 7. März 1996, - 3 Ss OWi 1304/95 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161 ).

    Insoweit hat der Senat bereits mit Beschluß vom 7. März 1996 (3 Ss OWi 1304/95) ausgeführt, daß die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. hierzu BGH NZV 1992, 286, 287 a.E.), dem insoweit aber kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt ist.

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10

    Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen

    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).

    Die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, unterliegt dabei in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).

  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 BKatVO abzusehen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 3 Ss OWi 1405/96

    Umstände für das Absehen vom Fahrverbot, wirtschaftlich gut gestellter

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG, in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 - und Beschluss vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).

    Insoweit hat der Senat bereits mit seinen Beschlüssen vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 (JMBl. NW 96/246) und vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - ausgeführt, dass die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. hierzu BGH NZV 1992,.286, 287), ihm insoweit aber kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt ist.

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    a) Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BKatV abzusehen (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Hamm, 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03

    Absehen vom Fahrverbot, kranke Mutter zu versorgen

    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlaß geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 BKatV abzusehen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 BKatV abzusehen (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05; vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - vom 04.07.2002 - 3 Ss OWi 339/02 - vom 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - OLG Hamm NZV 1997, 185).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 3 Ss OWi 39/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung; berufliche Gründe; Existenzgefährdung;

    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. den Regelbeispielen der BKatV abzusehen (zu vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 58/04

    Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; außergewöhnliche Umstände

    Dem Tatrichter steht aber kein rechtlich ungebundenes freies Ermessen zu (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 185); vielmehr ist der ihm verbleibende Entscheidungsspielraum durch gesetzlich niedergelegte und durch von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht .
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 3 Ss OWi 851/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Toleranzwert; Angabe; Feststellungen; Fahrverbot;

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 600/04

    Absehen von einem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot; Umfang des

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen,

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 4 Ss OWi 296/07

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Rechtsbeschwerde der StA; Absehen vom

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 4 Ss OWi 575/05

    standardisiertes Messverfahren, Bezeichnung als Radarmessung ausreichend,

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • OLG Hamm, 18.10.2004 - 3 Ss OWi 527/04

    Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Vortrag; Erschwernisse

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - Ss OWi 482/03

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Schwangerschaft der Ehefrau;

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98

    Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 3 Ss OWi 1429/97

    Absehen vom Regelfahrverbot, Anwendungsgleichheit, besondere Härte,

  • OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss OWi 1374/97

    Absehen von Fahrverbot, Aufhebung, Beschränkung, doppeltrelevante Tatsachen,

  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 13/97

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Gründe für ein Absehen von Fahrverbot,

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