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   OLG Bamberg, 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12   

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https://dejure.org/2012,37807
OLG Bamberg, 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 (https://dejure.org/2012,37807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 (https://dejure.org/2012,37807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1374/12 (https://dejure.org/2012,37807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Absehen, Regelfahrverbot, geringfügige Überschreitung des Alkoholgrenzwertes

  • openjur.de

    1. Ein Absehen vom gesetzlichen Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG kommt unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht oder wenn wegen besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 52
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehr; Absehen vom Regelfahrverbot bei nur geringfügiger Überschreitung des Alkoholgrenzwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot nach TrunkenheitsOWi, wenn Grenzwert nur leicht überschritten ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grenzwert der Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille

  • lto.de (Kurzinformation)

    Alkohol am Steuer - Fahrverbot auch bei geringer Überschreitung des Grenzwerts

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Regelfahrverbot auch, wenn BAK-Grenzwert nur leicht überschritten ist!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit eines Absehens vom gesetzlichen Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG bei nur geringfügiger Überschreitung des Alkoholgrenzwertes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Regelfahrverbot bei 0,54 Promille: Keine Ausnahme für Selbstständigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - Wann kann von einem Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG abgesehen werden?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geringe Überschreitung von 0,5 Promille

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Alkohol im Straßenverkehr trotz Weihnachten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor zu viel Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Grenzwert der Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit versteht sich vielmehr die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots regelmäßig von selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 OWi 2 SsRs 24/18 [nicht veröffentlicht]; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1374/12, juris Rn. 3; Deutscher a.a.O. Rn. 3618 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit der in Rede stehenden Bußgeldtatbestände versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit des Fahrverbots und seiner vorgesehenen Regeldauer von selbst (u.a. Anschl. an OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43).

    b) Auch die Abkürzung der Dauer eines verwirkten gesetzlichen Regelfahrverbots nach § 25 I 2 StVG kann wie ein gänzliches Absehens vom Regelfahrverbot (vgl. hierzu neben BGHSt 38, 125/134 schon OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173) unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht kommen oder dann, wenn wegen - hier nicht gegebener - besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24a I StVG derart herausfällt, dass die Festsetzung der Regelfahrverbotsdauer als offensichtlich unpassend anzusehen wäre.

  • OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18

    Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur

    Auch wenn ein Absehen von dem gesetzlich angeordneten Regelfahrverbot nach §§ 24a II, III, 25 I 2 StVG i.V.m. § 4 III BKatV nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht kommt (vgl. nur OLG Bamberg Beschluss vom 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50, 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und zuletzt Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 [bei juris], jeweils m.w.N.), sind die Erwägungen des AG, welches trotz von ihm unterstellter Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Betr.
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit des alkoholisierten Fahrens versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots in diesen Fällen regelmäßig von selbst (vgl. BGH aaO Rn. 15; OLG Bamberg 3 Ss OWi 1374/12 v. 29.10.2012 - Blutalkohol 50, 27, zit. n. juris Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: wirksame

    Ein Absehen von dem Fahrverbot kann daher - ungeachtet der noch höheren Anforderungen für die Annahme eines besonderen Härtefalles - von vornherein nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, welche den Verkehrsverstoß in einem erheblich milderen Licht erscheinen lassen, ohne ihm zugleich seinen Charakter als grobe oder beharrlicher Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG zu nehmen (vgl. KG VRS 127 [2014], 259; OLG Frankfurt NZV 2005, 383; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1374/12; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2009 - 4 Ss OWi 123/09 [jeweils juris]; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 24 m.w.Nachw.; s. auch BGHSt 38, 125; 38, 106; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 53).
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