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   OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09   

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https://dejure.org/2009,6194
OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09 (https://dejure.org/2009,6194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09 (https://dejure.org/2009,6194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2009 - 3 Ss OWi 237/09 (https://dejure.org/2009,6194)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrverbot gegen einen mehrfach und einschlägig vorbelasteten "Verkehrssünder" trotz Existenzgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Fahrverbots trotz Existenzgefährdung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbotsverhängung bei Wiederholungstäter und Existenzgefährdung

  • Judicialis

    StVG § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25
    Verhängung eines Fahrverbots trotz Existenzgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Wiederholungstäter: Verhängung eines Fahrverbots

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 768/08
  • OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07

    Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -).

    Der Betroffene muss diese Tatsachen nicht nachweisen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 -).

  • OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 2 Ss OWi 167 B/03

    Urteilsgründe bei Absehen von Regelfahrverbot wegen drohender Insolvenz des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde (OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde (OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde (OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegend eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (zu vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
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