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   OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03   

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https://dejure.org/2003,7914
OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03 (https://dejure.org/2003,7914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03 (https://dejure.org/2003,7914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 3 Ss OWi 310/03 (https://dejure.org/2003,7914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rotlichtverstoß; Fußgängerfurt als geschützter Bereich; Abstrakte gefährdung Dritter; Einfahren in den Fußgängerbereich bei sich kreuzenden Fahrbahnen

  • Judicialis

    StVO § 37

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37
    Rotlichtverstoß, Fußgängerfurt, sich kreuzende Fahrbahnen, geschützter Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß: Umfang des geschützten Kreuzungsbereichs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rotlichtverstoß - Umfang des geschützten Kreuzungsbereichs

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 12 OWi 34 Js 1845/02
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03
    Vielmehr ist bei den durch Massenhandlungen im Straßenverkehr gefährdeten Rechtsgütern davon auszugehen, dass es dem Gesetz und Verordnungsgeber ein Anliegen ist, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (so auch Bayrisches Oberstes Landesgericht VRS 103, Seite 307) und deshalb bei Kreuzungsampeln eine abstrakte Gefährdung grundsätzlich zu unterstellen ist für die dahinter liegende Fußgängerfurt unabhängig davon, ob die Fußgängerlichtzeichenanlage Rotlicht aufweist oder nicht und ein Verkehrsteilnehmer sich hier zu Recht oder Unrecht aufhält.
  • OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von Regelfahrverbot bei qualifiziertem

    Die Fluchtlinie, die den Beginn des geschützten Bereichs markiert, ist daher nicht auf den Fahrbahnbereich allein für Kraftfahrzeuge bezogen, sondern wird auch durch Fußgängerüberwege und -furten sowie Fahrradwege, die regelmäßig vor der einmündenden Kraftfahrbahn liegen, bestimmt (KG Berlin VRS 119, 48-51; OLG Hamm, 3 Ss OWi 310/03 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2005 unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung, 22 Ss 261/04 (OWi); König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 37 Rn. 41).
  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 8/11

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Kollision mit einem vorausfahrenden Kfz

    Bei den durch Massenhandlungen im Straßenverkehr gefährdeten Rechtsgütern ist davon auszugehen, dass es dem Gesetz- und Verordnungsgeber ein Anliegen ist, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ss OWi 310/03, zitiert nach juris; BayObLG VRS 103, 307; BayObLG ZfSch 2002, 202 f.) und deshalb bei Kreuzungsampeln eine abstrakte Gefährdung grundsätzlich für den durch sie geschützten Verkehrsbereich zu unterstellen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ss OWi 310/03; BayObLG ZfSch 2002, 202 f.).
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