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   OLG Hamm, 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06   

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https://dejure.org/2006,7958
OLG Hamm, 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06 (https://dejure.org/2006,7958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06 (https://dejure.org/2006,7958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 3 Ss OWi 310/06 (https://dejure.org/2006,7958)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des plötzlich verhinderten Verteidigers; Anforderungen an die Begründung der Rechtsverletzung; Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls bei der Beurteilung; ...

  • Judicialis

    StPO § 344; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344; OWiG § 80
    Ausbleiben des Verteidigers; Verhinderung; Verspätung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsbeschwerde - Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsbeschwerde - Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

Verfahrensgang

  • AG Lübbecke - 9 OWi 34 Js 106/06 OWi 16/06
  • OLG Hamm, 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06
    Eine über 15 Minuten hinausgehende Wartepflicht wird dagegen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen besondere Umstände ein solches längeres Zuwarten gebieten (Senat, a.a.O.; Tolksdorf, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 228 Rdn. 10 m.w.N.; Berliner Verfassungsgerichtshof NJW-RR 2000, 1451).
  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 1054/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den nicht rechtzeitig erschienenen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2006 - 3 Ss OWi 310/06
    Grundsätzlich obliegt es dem Betroffen selbst sowie dem von ihm gewählten Verteidiger, durch geeignete Abreden und Vorkehrungen die rechtzeitige Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung sicherzustellen (Senat, NZV 1997, 408, 409).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 SsRs 86/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wartefrist bis zum Erlass des

    Dabei soll es unter Umständen sogar geboten sein, längere Zeit auf das Erscheinen des Betroffenen zu warten, etwa wenn dieser sein alsbaldiges Erscheinen innerhalb angemessener Zeit angekündigt hat oder sonst damit zu rechnen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2007, 2 Ss-OWi 223/07; KG Berlin, Beschlüsse vom 05.05.1997, (4) 1 Ss 94/97, und vom 29.11.2000, 2 Ss 257/00 - 3 Ws (B) 513/00; OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2006, 3 Ss OWi 310/06, bei juris; OLG Stuttgart, MDR 1985, 871; BayObLG VRS 76, 139 und bei Bär, DAR 1987, 315; Göhler, a.a.O. m.w.N.).
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