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   OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15   

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https://dejure.org/2015,6008
OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15 (https://dejure.org/2015,6008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15 (https://dejure.org/2015,6008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 3 Ss OWi 320/15 (https://dejure.org/2015,6008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verschlechterungsverbot in der Rechtsmittelinstanz und Verhängung eines Fahrverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wenden auf einer durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße; Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG nach einem aufgrund eines Einspruchs ergangenen (lediglich eine Geldbuße festsetzenden) Beschluss; Verbot der Schlechterstellung gemäß ...

  • rewis.io

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei erstmaliger Fahrverbotsanordnung nach Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wenden auf einer durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Zum Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach Aufhebung und Zurückverweisung keine Verschlechterung beim Fahrverbot

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung auch hinsichtlich Fahrverbot

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrverbot kann auch bei Herabsetzung einer Geldbuße unzulässige Verschlechterung darstellen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung von Fahrverbot trotz Reduzierung der Geldbuße nach Zurückverweisung verstößt gegen Verschlechterungsverbot

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 184
  • NZV 2015, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15
    Nach Aufhebung und Zurückverweisung eines den Betroffenen allein zu einer Geldbuße verurteilenden Erkenntnisses an das Tatgericht steht das Verschlechterungsverbot der Anordnung eines Fahrverbots auch dann entgegen, wenn die ursprünglich Geldbuße herabgesetzt wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.11.1970 - 4 StR 66/70 = BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4).

    Zwar gilt bei verschiedenen Rechtsfolgen grundsätzlich die so genannte ganzheitliche Betrachtungsweise, so dass bei solchen Konstellationen die Frage, ob das Verschlechterungsverbot beachtet wurde, aufgrund eines Gesamtvergleichs des früheren und des neuen Rechtsfolgenausspruchs zu beurteilen ist (BGH, Beschluss vom 11.11.1970 - 4 StR 66/70 = BGHSt 24, 11; BGH NStZ 1983, 168; Meyer-Goßner/Schmitt § 331 Rn. 12).

    Allerdings gilt dies nicht im Verhältnis einer Geldbuße zu einem Fahrverbot, weil das Fahrverbot von vornherein die schwerwiegendere Sanktion darstellt (vgl. BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4) und daher eine Kompensation des Übels, welches durch die Anordnung des Fahrverbots eintritt, durch eine Herabsetzung einer gleichzeitig verhängten Geldbuße ausgeschlossen ist.

  • OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07

    Keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15
    Nach Aufhebung und Zurückverweisung eines den Betroffenen allein zu einer Geldbuße verurteilenden Erkenntnisses an das Tatgericht steht das Verschlechterungsverbot der Anordnung eines Fahrverbots auch dann entgegen, wenn die ursprünglich Geldbuße herabgesetzt wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.11.1970 - 4 StR 66/70 = BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4).

    Allerdings gilt dies nicht im Verhältnis einer Geldbuße zu einem Fahrverbot, weil das Fahrverbot von vornherein die schwerwiegendere Sanktion darstellt (vgl. BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4) und daher eine Kompensation des Übels, welches durch die Anordnung des Fahrverbots eintritt, durch eine Herabsetzung einer gleichzeitig verhängten Geldbuße ausgeschlossen ist.

  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13

    Verschlechterungsverbot (Verbot der Erhöhung einer Einzelstrafe nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15
    Soweit das Amtsgericht gegen den Betroffenen ein Fahrverbot verhängt hat, hat es - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darlegt - gegen das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO verstoßen, was der Senat von Amts wegen zu beachten hat, weil es sich insoweit um ein Verfahrenshindernis handelt (vgl. zu Letzterem nur BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - 3 StR 60/13 [bei juris]; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 358 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2021 - 1 RBs 10/21

    Verstoß gegen Schlechterstellungsverbot im Bußgeldverfahren bei Verhängung eines

    Jedoch gilt dies nicht im Verhältnis einer Geldbuße zu einem Fahrverbot, weil das Fahrverbot von vornherein die schwerwiegendere Sanktion darstellt (vgl. BGH a.a.O) und daher eine Kompensation des mit seiner Anordnung eintretenden Übels durch Herabsetzung einer gleichzeitig verhängten Geldbuße ausgeschlossen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss 3 Ss OWi 320/15 vom 5. März 2015; OLG Hamm, Beschluss 3 Ss OWi 360/07 vom 2. Juli 2007 jeweils m.w.N. ).
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