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   OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04   

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https://dejure.org/2004,7137
OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 (https://dejure.org/2004,7137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 (https://dejure.org/2004,7137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 Ss OWi 350/04 (https://dejure.org/2004,7137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes bei überdurchschnittlicher Belastung; Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch; Rechtsfolgen einer lückenhaften Beweiswürdigung auf eine Rechtsmittelbeschränkung; Reichweite des ...

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Urlaub; Beschäftigung eines Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen

Verfahrensgang

  • AG Herford - 3 OWi 63 Js 1541/03
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04
    Eine lückenhafte Beweiswürdigung schließt aber ebenso wie eine falsche Anwendung des Rechts eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 24.02.2004 - 3 Ss OWi 686/03 - BGH NStZ 1996, 352).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 04.07.2002 - 3 Ss OWi 339/02 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 20.03.1997 - 3 Ss OWi 52/97 - 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - OLG Hamm VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 3 Ss OWi 39/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung; berufliche Gründe; Existenzgefährdung;

    Für ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes reicht es jedoch nicht aus, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen benötigt und durch ein Fahrverbot eine die wirtschaftliche Existenz jedoch nicht bedrohende erhebliche finanzielle Einbuße erleidet (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 - und 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis;

    Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug sind nicht Teil der Feststellungen eines Schuldspruchs wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern gehören zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 39, 291, 301; OLG Köln NZV 2003, 100; Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
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