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   OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06, 3 Ss OWi 430/2006   

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OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06, 3 Ss OWi 430/2006 (https://dejure.org/2006,6313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06, 3 Ss OWi 430/2006 (https://dejure.org/2006,6313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 3 Ss OWi 430/06, 3 Ss OWi 430/2006 (https://dejure.org/2006,6313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Einlegungsfrist der Rechtsbeschwerde gegen ein verkündetes Urteil durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger in Abwesenheit des vertretenen Betroffenen ; Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung in Strafsachen und Bußgeldsachen

  • Judicialis

    OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 73 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 4; ; StPO § 43 Abs. 1; ; StPO § 137 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang einer Terminsvollmacht für den Verteidiger im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verteidigervollmacht - Vertretungsvollmacht im OWi-Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verteidigervollmacht - Vertretungsvollmacht im OWi-Verfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1477 (Ls.)
  • NStZ 2007, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.1991 - 5 Ss 171/91
    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06
    Diese Vollmacht ermächtigte den Verteidiger, wie sich aus der ausdrücklichen Aufnahme der Begriffe Vertretung und Verteidigung ergibt, nicht nur zu einer Tätigkeit als Verteidiger und damit als Beistand (§ 137 Abs. 1 StPO), sondern auch zur Tätigkeit als Vertreter der Betroffenen (BGHSt 9, 356/357; BayObLG NJW 1956, 838/839; OLG Köln NJW 1969, 705/706; OLG Düsseldorf StV 1992, 154).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06
    Diese Vollmacht ermächtigte den Verteidiger, wie sich aus der ausdrücklichen Aufnahme der Begriffe Vertretung und Verteidigung ergibt, nicht nur zu einer Tätigkeit als Verteidiger und damit als Beistand (§ 137 Abs. 1 StPO), sondern auch zur Tätigkeit als Vertreter der Betroffenen (BGHSt 9, 356/357; BayObLG NJW 1956, 838/839; OLG Köln NJW 1969, 705/706; OLG Düsseldorf StV 1992, 154).
  • BayObLG, 01.02.1956 - RReg. 1 St 508/55

    Gesonderte Verhandlung der Berufung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06
    Diese Vollmacht ermächtigte den Verteidiger, wie sich aus der ausdrücklichen Aufnahme der Begriffe Vertretung und Verteidigung ergibt, nicht nur zu einer Tätigkeit als Verteidiger und damit als Beistand (§ 137 Abs. 1 StPO), sondern auch zur Tätigkeit als Vertreter der Betroffenen (BGHSt 9, 356/357; BayObLG NJW 1956, 838/839; OLG Köln NJW 1969, 705/706; OLG Düsseldorf StV 1992, 154).
  • OLG Bamberg, 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der

    Insbesondere durfte der Entbindungsantrag gemäß § 73 Abs. 2 OWiG unter den hier gegebenen Voraussetzungen, darunter einer schriftlichen Vertretungsvollmacht des hauptbevollmächtigten Verteidigers im Sinne von § 73 Abs. 3 OWiG (zu den Anforderungen vgl. Senatsbeschluss vom 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180) nach richtiger Ansicht durch den im Temin anwesenden unterbevollmächtigten Verteidiger zulässigerweise auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt und deshalb nicht allein wegen "Verspätung" abgelehnt werden (wie hier u.a. OLG Celle StraFo 2009, 340 = VRS 116, 451 [2009] = NZV 2010, 420 = VRR 2009, 312 [Burhoff] und OLG Zweibrücken zfs 2011, 708, jeweils m.w.N.; im gleiche Sinne auch Burhoff/Stephan, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1680 f. und KK/Senge OWiG 3. Aufl. § 73 Rn. 18 f.; a.A. demgegenüber weiterhin Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 73 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Zum anderen ist eine Vertretung bei Abwesenheit im Rahmen eines Strafverfahrens, die in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt ist, regelmäßig von weit reichenderer Bedeutung und Gewichtigkeit als eine Vertretung im Bußgeldverfahren, so dass eine Einschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht für das Bußgeldverfahren einen zusätzlichen Hinweis hätte erwarten lassen (so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Mai 2006, 3 Ss OWi 430/06).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Anders als im Hinblick auf die Vertretungsvollmacht nach § 329 Abs. 1 StPO, die sich ausdrücklich auf die Ermächtigung zur Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung zu beziehen hat (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - (5) 121 Ss 15/18 (11/18) -, juris und vom 3. Juli 2018 - (5) 121 Ss 105/18 (45/18) -, jeweils m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 -, juris), steht der Wirksamkeit der Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG nicht entgegen, dass sich diese nicht ausdrücklich auf diese Norm bezieht, sondern darin nur auf die Vorschriften der StPO hingewiesen wird (vgl. OLG Bamberg NStZ 2007, 180; Senge in KK-OWiG, a.a.O., § 73 Rn. 41; Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht 2. Aufl., § 73 OWiG Rn. 17; Krumm in Blum/Gassner/Seith, OWiG, § 73 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge gehört auch der Vortrag, dass dem Verteidiger, der den Entpflichtungsantrag gestellt hat, schriftlich Vertretungsvollmacht erteilt und diese dem Gericht nachgewiesen war (vgl. OLG Köln NStZ 2002, 268; OLG Bamberg NStZ 2007, 180).

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Sachverhalt z.B. aufgrund eines Geständnisses bereits weitgehend geklärt ist, sondern auch dann, wenn die Anwesenheit ausschließlich die Vernehmung des Betroffenen in der Hauptverhandlung sicherstellen soll, dieser aber bereits unmissverständlich erklärt hat, sich nicht zur Sache äußern zu wollen und nichts dafür spricht, dass er seinen Entschluss in der Hauptverhandlung aufgeben könnte (vgl. BayObLG DAR 2001, 371 und DAR 2002, 133; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251; OLG Dresden DAR 2005, 460; OLG Karlsruhe ZfS 2005, 154; OLG Hamm VRS 107, 120, 123; VRS 111, 370, 374; KG NStZ 2007, 180; KK-Senge, a.a.O., § 73 Rn. 27).

  • OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 480/07

    Verkündung des Urteils als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn zur

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  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Dass die zur Vertretung in Bußgeldsachen berechtigende Vollmacht nur auf die Vorschriften der StPO verweist, ist unerheblich (OLG Bamberg, Beschl.v. 29.05.2006 - 3 Ss (OWi) 430/06 -).
  • OLG Bamberg, 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsgesuch bei Verteidigerverschulden

    verkündet wurde, endete die Wochenfrist des § 341 I StPO zur Einlegung der Zulassungsrechtsbeschwerde hier gemäß §§ 73 111, 79 IV [letzter Halbs.] i.V.m. § 80 III Satz 1 OWiG ohne weiteres bereits mit Ablauf des 06.06.2017 (vgl. schon OLG Bamberg, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180; ferner u.a. Göhler-Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 73 Rn. 26 f. u. § 79, Rn. 30a, jeweils m.w.N.), so dass die Einlegung der Rechtsbeschwerde erst am 21.06.2017 verspätet erfolgte.
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - I Ws 447/07

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Einspruchsverwerfung bei

    Dass die zur Vertretung in Bußgeldsachen berechtigende Vollmacht nur auf die Vorschriften der StPO verweist, ist unerheblich (OLG Bamberg, Beschl. v. 29.05.2006 -3 Ss (OWi) 430/06-).
  • OLG Bamberg, 13.09.2011 - 2 Ss OWi 543/11

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Entbindung des Betroffenen von der

    Die Vertretung im Rahmen eines Strafverfahrens, die in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt ist, hat regelmäßig weiterreichende Bedeutung und Gewichtigkeit als eine Vertretung im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Bamberg NStZ 2007, 180 f.).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 202 ObOWi 1110/22

    Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    In Judikatur und Schrifttum ist anerkannt, dass eine der oder dem Unterbevollmächtigten erteilte Vollmacht nicht nachgewiesen sein muss, es vielmehr genügt, dass eine Vertretungsvollmacht durch den Wahlverteidiger im Zeitpunkt der Urteilsverkündung nachgewiesen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 480/07 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 11 = BeckRS 2007, 8730; 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180; 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 = NZV 2011, 509 = DAR 2011, 401 = ZfSch 2011, 472 = VRS 121 [2011], 49 = BeckRS 2011, 18642 u. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 [6] SsRs 723/16 bei juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 79 Rn. 30a; KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 73 Rn. 41; BeckOK-OWiG/Hettenbach [Stand: 01.10.2022 - 36. Edit.] § 73 Rn. 21 ff. und Krenberger/Krumm OWiG 7. Aufl. § 73 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.02.2023 - 1 ORbs 23/23

    Bußgeldverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22670
OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06 (https://dejure.org/2007,22670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06 (https://dejure.org/2007,22670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 3 Ss OWi 430/06 (https://dejure.org/2007,22670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 267
    Sachverständigengutachten; Darstellung; Urteil, Anforderungen; Urteilsgründe;

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens in die tatrichterliche Beweiswürdigung und die Feststellungen; Folgen einer Urteilszustellung vor Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Sachverständigengutachten; Darstellung; Urteil, Anforderungen; Urteilsgründe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt sich aber nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. BGH NJW 2000, 1350), so dass sich dessen Darstellung im Urteil nicht im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachten beschränken kann.

    Es hätte darüber hinaus Angaben dazu bedurft, auf welchem biostatistischen Vergleichsmaterial das Begutachtungsergebnis des Sachverständigen beruht (vgl. BGH NJW 2000, 1350).

  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
    Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
    Die alleinige Mitteilung des Ergebnisses kann allerdings ausreichen, wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat und von keiner Seite Einwände gegen die Tauglichkeit der gesicherten Spur und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 3081).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
    Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115).
  • OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
    Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115).
  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 1 Ss OWi 506/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung

    Diesen Ausführungen schließt sich der Senat unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 18.04.2007 - 1 SsOWi 106/07 - und den Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 23. Januar 2007 - 3 SsOWi 430/06 - an und legt sie seiner Entscheidung zugrunde.
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