Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11054
OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handhabung eines Mobiltelefons mit Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes als Voraussetzung für eine ordnungswidrige unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons

  • verkehrsrechtsforum.de

Kurzfassungen/Presse (14)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Handy-halten

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handy-halten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handy: Halten ist nicht benutzen!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Das Handy wegzulegen ist erlaubt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handy: Aufheben vom Boden gilt nicht als Nutzung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Das bloße In-der-Hand-halten ist keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy: Aufheben vom Boden gilt nicht als Nutzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Das Handy wegzulegen ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons: keine Nutzung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys - Benutzung setzt Inanspruchnahme einer der Funktionstasten voraus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Fehlt ein solcher Bezug - wie etwa bei einer reinen Ortsverlagerung des Geräts innerhalb des Fahrzeugs - ist die Grenze äußerster verfassungskonformer Auslegung, die durch den noch möglichen Wortsinn des § 23 Abs. 1 a StVO erlaubt wird, überschritten (vgl. SenE v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695; dem folgend: OLG Bamberg, BeckRS 2007, 08729; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95 = NStZ-RR 2007, 92; OLG Hamm BeckRS 2007, 17757, Benutzung des Geräts als "Wärmeakku").
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

    Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Absatz 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2005, 83 Ss OWi 19/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007, 3 Ss OWi 452/2007 ).
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