Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 267; StPO § 261
Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit, tatrichterliches Ermessen. - IWW
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit, tatrichterliches Ermessen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lichtbildidentifizierung des Fahrzeugsführers durch Richter
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Überzeugung des Tatrichters bezüglich der auf dem Radarfoto abgebildeten Person; Identitätsfeststellung eines Verkehrsteilnehmers anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes; Verurteilung einer Person wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften aufgrund der Feststellungen eines Lichtbildes; Verwendung eines Lichtbildes als Gegenstand der Urteilsurkunde; Beachtung der Anforderungen an eine Aufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Identitätsfeststellung des Betroffenen anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes
Verfahrensgang
- AG Essen - 50 OWi 167/07
- OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08
Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung; …
Dies versteht der Senat allerdings nicht als einen unmittelbaren Hinweis auf die konkrete Straferwartung, sondern nur als einen Hinweis auf die für das Erwachsenenstrafrecht herrschende Meinung, wonach die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer dann erforderlich sein soll, wenn eine Straferwartung von mehr als einem Jahr droht (vgl. u.a. Senat in NStZ-RR 2001, 373; offenbar a.A. Urteil des hiesigen 3. Strafsenats vom 12.2. 2008, 3 Ss OWi 541/07).