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   OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07   

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OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07 (https://dejure.org/2008,18449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07 (https://dejure.org/2008,18449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 3 Ss OWi 793/07 (https://dejure.org/2008,18449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei tatrichterlicher Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen auf ein anthropologisches Sachverständingengutachten; Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Darlegung von Gutachten bei Nichtanwendung eines allgemein anerkannten ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 12 OWi 7/07
  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Das angefochtene Urteil konnte keinen Bestand haben, weil die Urteilsgründe den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darlegung von Gutachten, die nicht unter Anwendung eines allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahrens erstattet worden sind, wie es bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten der Fall ist (vgl. BGH NStZ 2005, 458; NJW 2000, 1350), nicht gerecht werden.

    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob das von dem Sachverständigen herangezogene Vergleichsmaterial als repräsentativ angesehen werden kann, also ob es das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. BGH NStZ 2000, 106; NStZ 1992, 554; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss OWi 4/07 - , veröffentlicht unter BeckRS 2008 01678 in beck-online.beck.de; Thüringer OLG, VRS 110, 424; OLG Celle, NZV 2002, 472).

  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob das von dem Sachverständigen herangezogene Vergleichsmaterial als repräsentativ angesehen werden kann, also ob es das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. BGH NStZ 2000, 106; NStZ 1992, 554; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss OWi 4/07 - , veröffentlicht unter BeckRS 2008 01678 in beck-online.beck.de; Thüringer OLG, VRS 110, 424; OLG Celle, NZV 2002, 472).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Das angefochtene Urteil konnte keinen Bestand haben, weil die Urteilsgründe den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darlegung von Gutachten, die nicht unter Anwendung eines allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahrens erstattet worden sind, wie es bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten der Fall ist (vgl. BGH NStZ 2005, 458; NJW 2000, 1350), nicht gerecht werden.
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob das von dem Sachverständigen herangezogene Vergleichsmaterial als repräsentativ angesehen werden kann, also ob es das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. BGH NStZ 2000, 106; NStZ 1992, 554; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss OWi 4/07 - , veröffentlicht unter BeckRS 2008 01678 in beck-online.beck.de; Thüringer OLG, VRS 110, 424; OLG Celle, NZV 2002, 472).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - Ss 57/06
    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob das von dem Sachverständigen herangezogene Vergleichsmaterial als repräsentativ angesehen werden kann, also ob es das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. BGH NStZ 2000, 106; NStZ 1992, 554; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss OWi 4/07 - , veröffentlicht unter BeckRS 2008 01678 in beck-online.beck.de; Thüringer OLG, VRS 110, 424; OLG Celle, NZV 2002, 472).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2007 - Ss OWi 4/07
    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07
    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob das von dem Sachverständigen herangezogene Vergleichsmaterial als repräsentativ angesehen werden kann, also ob es das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. BGH NStZ 2000, 106; NStZ 1992, 554; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss OWi 4/07 - , veröffentlicht unter BeckRS 2008 01678 in beck-online.beck.de; Thüringer OLG, VRS 110, 424; OLG Celle, NZV 2002, 472).
  • OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08

    Täteridentifizierung; Uteilsgründe; Schverständigengutachten

    Ein solches Gutachten stellt kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie beispielsweise das daktyloskopische Gutachten dar (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350, 1351; OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 3 SsOWi 793/07; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2004, 1 SsOWi 281/04).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 216/17

    Fahrerindentifizierung; Sachverständigengutachten; Beweiswürdigung;

    Nach ständiger obergerichtlicher und höchstrichter-licher Rechtsprechung muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer in sich geschlossenen (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07 -juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss OWi 941/08

    Fahrverbot; zwei Jahre

    Ob die Ausführungen zum anthropologischen Sachverständigengutachten den Anforderungen der Senatsrechtsprechung genügen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 26.05.2008 - 3 SsOWi 793/07) kann hier letztendlich dahinstehen.
  • OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21

    Fahrereigenschaft bei Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer in sich geschlossenen (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 -, Rdnr. 2, juris; Senat, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 Ss OWi 793/07 -, Rdnr. 9, juris).
  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 1 RBs 166/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Darstellung eines

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09 -' zitiert nach burhoff-online; Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07 -' zitiert nach beck-online).
  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Hamm, 04.02.2019 - 4 RBs 17/19

    Verweis auf elektronische Speichermedien; Anforderungen an die Darstellung eines

    Insbesondere ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. näher OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 Ss OWi 793/07 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
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