Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.03.2009

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   OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08   

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https://dejure.org/2009,11188
OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung - Keine Berücksichtigung von Taten in der Überliegefrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Hemmung des Ablaufs der Tilgungsfrist

  • RA Kotz

    Verjährungshemmung Ordnungswidrigkeit - Tilgungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 29 Abs. 6
    Voraussetzungen der Hemmung des Ablaufs der Tilgungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 30.08.2006 - 2 Ss OWi 1671/05

    Verwertung von Vorahndungen im Bußgeldverfahren nach Ablauf der Tilgungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Dementsprechend ist es einhellige Rechtsprechung, dass vor rechtskräftiger Ahndung der neuen Tat eine Ablaufhemmung ausscheidet (OLG Bamberg Beschl. v. 30.08.2006 - 2 SsOWi 1671/05 - juris; OLG Brandenburg Beschl. v. 26.07.2007 - 2 SsOWi 90B/07-juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2005 - 3 Ss 65/05

    Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die bloße Begehung der neuen Tat in der Tilgungsfrist reicht demnach nicht und sollte auch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein ausreichend sein (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.06.2005 - 3 Ss 65/05 - juris).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Da Tilgung und Tilgungsreife gleichstehen (OLG Brandenburg a.a.O.), führt der Umstand des Eintritts der Tilgungsreife - wobei maßgeblicher Zeitpunkt nicht der Tag der Begehung der neuen Tat sondern des letzten tatrichterlichen Urteils ist (OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 430 jew. m.w.N.) - dazu, dass die früheren tilgungsreifen Taten vom Amtsgericht nicht mehr berücksichtigt werden durften, auch wenn die sog. Überliegefrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 156), denn hier war die Tilgungsfrist der letzten bußgeldrechtlichen Vorverurteilung etwa einen Monat vor Erlass der angefochtenen Entscheidung abgelaufen.
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Da Tilgung und Tilgungsreife gleichstehen (OLG Brandenburg a.a.O.), führt der Umstand des Eintritts der Tilgungsreife - wobei maßgeblicher Zeitpunkt nicht der Tag der Begehung der neuen Tat sondern des letzten tatrichterlichen Urteils ist (OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 430 jew. m.w.N.) - dazu, dass die früheren tilgungsreifen Taten vom Amtsgericht nicht mehr berücksichtigt werden durften, auch wenn die sog. Überliegefrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 156), denn hier war die Tilgungsfrist der letzten bußgeldrechtlichen Vorverurteilung etwa einen Monat vor Erlass der angefochtenen Entscheidung abgelaufen.
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   OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08   

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https://dejure.org/2009,5778
OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung einschlägiger Vorbelastungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06

    Analogie; verbotene; BußgeldkatalogVO; vergleichbarer Verstoß, Bezugnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Angabe der Kennziffer dient lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 SsOWi 811/05 - juris).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2a Ss OWi 129/00

    Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße;

    Zwar ist bereits mehrfach entschieden, dass dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als bloßer verwaltungsinterner Richtlinie keinerlei Bindungswirkung für das Gericht zukommt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 -, juris, m.w.N.).

    Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).

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