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   OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12, 3 SsRs 518/12 - AK 207/12   

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https://dejure.org/2012,58365
OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12, 3 SsRs 518/12 - AK 207/12 (https://dejure.org/2012,58365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12, 3 SsRs 518/12 - AK 207/12 (https://dejure.org/2012,58365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 3 SsRs 518/12, 3 SsRs 518/12 - AK 207/12 (https://dejure.org/2012,58365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bussgeldsiegen.de

    Dauerordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung eines Kfz zur Hauptuntersuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbeendigung bei der Dauerordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung eines Kfz zur Hauptuntersuchung beim TÜV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatbeendigung bei der Dauerordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung eines Kfz zur Hauptuntersuchung beim TÜV

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 02.11.1982 - 1 Ws (B) 223/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12
    Die Beendigung einer Dauer(unterlassungs)ordnungswidrigkeit tritt ein, wenn der Handlungspflicht nachgekommen wird, d.h. der rechtswidrige Zustand beseitigt wird (KK-Weller, OWiG, 3. Aufl., Rdn. 25 und 26 zu § 31 OWiG; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., Rdn. 35 zu § 29 StVZO; OLG Hamm, VRS 48, 344 f.:"bis die Anmeldung nachgeholt wird"; OLG Frankfurt, NStZ 1983, 224 und OLG Stuttgart, VRS 57, 462: "bis zur gültigen Anmeldung"; BayObLG, VRS 63, 221: "Vornahme der gebotenen Handlung").
  • BayObLG, 29.04.1982 - 2 ObOWi 53/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12
    Die Beendigung einer Dauer(unterlassungs)ordnungswidrigkeit tritt ein, wenn der Handlungspflicht nachgekommen wird, d.h. der rechtswidrige Zustand beseitigt wird (KK-Weller, OWiG, 3. Aufl., Rdn. 25 und 26 zu § 31 OWiG; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., Rdn. 35 zu § 29 StVZO; OLG Hamm, VRS 48, 344 f.:"bis die Anmeldung nachgeholt wird"; OLG Frankfurt, NStZ 1983, 224 und OLG Stuttgart, VRS 57, 462: "bis zur gültigen Anmeldung"; BayObLG, VRS 63, 221: "Vornahme der gebotenen Handlung").
  • KG, 12.03.2020 - 3 Ws (B) 55/20

    Sich selbst verteidigender Rechtsanwalt als Betroffener.

    Dieses Unterlassen der Vorführung seit mehr als acht Monaten stellt eine Dauerordnungswidrigkeit dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 3 SsRs 518/12 -, juris), die jedenfalls mit der Ahndung der Tat durch ein tatrichterliches Urteil oder durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid endet.
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