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   KG, 29.09.2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03)   

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https://dejure.org/2003,14095
KG, 29.09.2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03) (https://dejure.org/2003,14095)
KG, Entscheidung vom 29.09.2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03) (https://dejure.org/2003,14095)
KG, Entscheidung vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03) (https://dejure.org/2003,14095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 99
    Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausspähung von Exiliranern

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
    Genügend ist es, wenn sich die geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Interessen der Bundesrepublik richtet und der Gegenstand der Ausforschung ihr als ihre Angelegenheit zuzuordnen ist (vgl. BGHSt 29, 325, 328; Protokoll der Beratungen des Sonderausschusses Strafrechtsreform, 76. Sitzung S. 1522).

    BGHSt 29, 325, 329 führt zu dieser Passage aus: "Der tatbestandlichen Voraussetzung, dass sich die geheimdienstliche Tätigkeit "gegen die Bundesrepublik Deutschland" richtet, kommt die Bedeutung zu, dass die geheimdienstlichen Aktivitäten, die - nach dem Gegenstand der damit verbundenen Ausforschungsbemühungen - die Interessen der Bundesrepublik Deutschland - ausnahmsweise - nicht berühren, vom Tatbestand ausgenommen sind (vgl. aaO).

    Im folgenden (BGHSt 29, 325, 332) begründet der BGH den Angriff gegen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland mit deren eigenem Interesse daran, jene Ausländergruppen ihrerseits auszuforschen.

    Gleichwohl ist der Entscheidung im Ergebnis zu folgen; denn die ausländischen Mitbürger und ihre Organisationen sind vielfältig in die Belange der deutschen Gesellschaft mit einbezogen (vgl. BGHSt 29, 325, 333).

  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
    Dementsprechend belegt die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, dass der Begriff "gegen die Bundesrepublik Deutschland" lediglich die - nach dem Wegfall des Tatbestandsmerkmals des "Staatsgeheimnisses" durch das 8. StRÄndG - uferlos gewordene Weite des Tatbestandes begrenzen soll (vgl. BT-Drs. V/2860, S. 22 ff.).

    Ferner ist in der Gesetzesbegründung ausgeführt (BT-Drs. V/2860, S. 23): "Eine wichtige Begrenzung des Tatbestandes enthält das vom Sonderausschuss eingefügte Merkmal "gegen die Bundesrepublik Deutschland".

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
    § 99 StGB bezweckt als zentraler Spionagetatbestand (vgl. Träger in LK, StGB 11. Aufl., § 99 Rdn. 1) den umfassenden Schutz vor Ausforschungsbemühungen fremder Geheimdienste, um der Bundesrepublik den Freiraum zu sichern, den sie benötigt, um sich in der Gegenläufigkeit der internationalen Politik möglichst unbehindert und wirksam bewegen zu können (vgl. BVerfGE 57, 250, 268; Träger vor § 93 StGB Rdn. 3).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
    c) Hinzu kommt folgender, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 92, 277 = NJW 1995, 1811, 1814; zur Kritik jedoch vgl. statt aller: Träger in LK, vor § 93 StGB Rdn. 16-19) aufgegriffener, ursprünglich von Doehring (Verfassungsschutz und Demokratie, 1990 und Ignor/Müller StV 1991, 573, 574) geäußerter Gedanke: Die Strafbarkeit der Spionage weist eine Eigentümlichkeit auf, die sie von anderen strafbaren Delikten unterscheidet, sie ist rechtlich ambivalent.
  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Tatbestandsmäßig sind deshalb regelmäßig Ausforschungen, von denen Personen betroffen werden, denen ein Asylrecht zusteht, oder die sich gegen Exilanten oder deren Organisationen richten, die sich unter dem Schutz des Art. 5 GG in Deutschland in legaler Weise politisch betätigen, ohne dass es darauf ankommt, ob die ausgespähten Personen "im Lager' der Bundesrepublik Deutschland stehen (KG, Urteil vom 8. November 2007 - (1) 3 StE 2/07 - (5/07), NStZ 2008, 573; aA noch KG, Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03-1 (3/03), NStZ 2004, 209).

    Hiermit ist es nicht vereinbar, wenn die geheimdienstliche Tätigkeit eines Agenten, der eine solche Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland ausspäht, ohne Weiteres regelmäßig als gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet bewertet wird (vgl. KG, Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03-1 (3/03), NStZ 2004, 209, 210).

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • KG, 08.11.2007 - 3 StE 2/07

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Erfüllung des Tatbestandes bei

    Dabei ist ohne Relevanz, ob die ausgeforschten Zielpersonen im "Lager der Bundesrepublik Deutschland" stehen (a.A. KG, Urteil vom 29. September 2003 - [2] 3 StE 1/03 - 1 [3/03] = NStZ 2004, S. 209).

    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung, wie sie vom 2. Strafsenat des Kammergerichts im Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03) als obiter dictum vertreten worden ist (NStZ 2004, S. 209 m. Anm. Lampe).

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