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   KG, 12.01.2011 - 3 StE 5/10   

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https://dejure.org/2011,28895
KG, 12.01.2011 - 3 StE 5/10 (https://dejure.org/2011,28895)
KG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 3 StE 5/10 (https://dejure.org/2011,28895)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 3 StE 5/10 (https://dejure.org/2011,28895)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kammergericht Berlin: Libysche Spione verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn die Spionagetätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325; vgl. auch KG, Urteil vom 8. Mai 2008 - (1) 3 StE 1/08 - 2 (4/08), juris Rn. 35 ff.; KG, Urteil vom 12. Januar 2011 - (1) 3 StE 5/10-2 (7/10); OLG Celle, Urteil vom 20. April 2011 - 3 StE 1/11).

    Denn solche Ausforschungen sind in der Regel dazu geeignet, bei den Betroffenen Angst vor Repressionen auszulösen und so den ihnen zustehenden Freiraum für politisches und gesellschaftliches Engagement einzuengen (KG, Urteil vom 12. Januar 2011 - (1) 3 StE 5/10-2 (7/10)).

  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

    Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn die Spionagetätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (vgl. BGHSt 60, 158, 160; 29, 325, 331 ff.; KG, Urteile vom 8. Mai 2008 - [1] 3 StE 1/08-2 [4/08] - juris Rn. 35 ff. und vom 12. Januar 2011 - [1] 3 StE 5/10-2 [7/10] - UA S. 16 f.; OLG Celle, Urteil vom 20. April 2011 - 3 StE 1/11 - UA S. 11).

    Diese ist gehalten, den hier unter dem Schutz des Grundgesetzes lebenden und sich betätigenden Ausländern diesen Schutz auch zu gewähren (vgl. BGH a.a.O.; ferner: KG, Urteil vom 12. Januar 2011, a.a.O.).

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