Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7446
BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen als Voraussetzungen des Qualifikationsmerkmals der schweren körperlichen Misshandlung; Zahlreiche Schläge und Tritte mehrerer Täter gegen den Kopf ...

  • Judicialis

    StGB § 226; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 a; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StPO § 265 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3a
    Voraussetzungen der schweren körperlichen Misshandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 175
  • NStZ-RR 2010, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07
    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen; dabei genügen heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (BGH NStZ 1998, 461; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 26).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Es ist jedoch vorauszusetzen, dass die körperliche Integrität des Opfers entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 175; Eser/Bosch aaO; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 250 Rn. 26; NK/Kindhäuser, StGB, 2010, § 250 Rn. 23; von Heintschel-Heinegg/Wittig, StGB, 2010, § 250 Rn. 11).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs;

    Davon ist auszugehen bei einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; MüKoStGB/Sander, aaO, § 250 Rn. 66 mwN).
  • OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des

    Erforderlich sei diesbezüglich eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 3 StR 1/07 ).

    Zum Beleg für diese Annahme verweist sie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07 .

  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Es genügen dabei heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06, und vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2018 - 2 KLs 19/18
    Es reicht nicht aus, dass die körperliche Unversehrtheit des Opfers "nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden ist" (BGH, Beschl. v. 27.05.1998, 5 StR 216/98; Beschl. v. 30.01.2007, 3 StR 1/07).

    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen, zum Beispiel heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (Beschl. v. 30.01.2007, 3 StR 1/07).

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 434/13

    Revisionsgerichtliche Kontrolle einer strafgerichtlichen Beweiswürdigung

    Dies gilt aus den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 10. Oktober 2013 dargelegten Gründen auch hinsichtlich der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • LG Dortmund, 25.06.2010 - 36 KLs 50/09

    Milderung des Straframens bei einem besonders schweren Raub aufgrund eines

    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzen, wofür heftige und mit Schmerzen verbundende Schläge ausreichen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 175; NStZ 1998, 461).
  • LG Braunschweig, 14.07.2015 - 2 Ns 4/15
    Erforderlich ist diesbezüglich eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 3 StR 1/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht