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   BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13   

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https://dejure.org/2013,10727
BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13 (https://dejure.org/2013,10727)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2013 - 3 StR 101/13 (https://dejure.org/2013,10727)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 (https://dejure.org/2013,10727)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Maßstäbe für die Gestaltung der Urteilsgründe (keine Wiedergabe sämtlicher Vorstrafen; keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme bzw. Mitteilung sämtlicher Zeugenaussagen in ihren Einzelheiten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Gestaltung der Urteilsgründe in Strafsachen: Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form; umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung

  • verkehrslexikon.de

    Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Vorstrafen in den Urteilsgründen

  • rewis.io

    Gestaltung der Urteilsgründe in Strafsachen: Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form; umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Darstellung der Vorstrafen in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Immer wieder sagt der BGH: Schreibt nicht so viel

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Fassung von Urteilsgründen durch das Landgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13
    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier wegen der weiteren Ausführungen UA S. 21 bis 28 allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 649/15

    Urteilsfeststellungen bei innerörtlichem Rotlichtverstoß

    Den Registerauszug im Urteil in faksimilierter Form wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren, ist verfehlt (Anschluss an BGH, 14. Mai 2013, 3 StR 101/13, StRR 2013, 297).(Rn.6).

    Den Registerauszug im Urteil in faksimilierter Form wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren, ist verfehlt (vgl. BGH StRR 2013, 297 [Volltext bei juris]), gefährdet den Bestand des Urteils (hier) jedoch nicht.

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; KG, Urteil vom 18. August 2017 - [4] 121 Ss 87/17 - Senat, Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rdnr. 16, m. w. Nachw.).

    Zieht der Tatrichter aus den Vorstrafen nachteilige Folgen, d. h., misst er ihnen beachtliche schuldsteigernde Bedeutung bei, sind, um dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung der Zumessungserwägungen zu ermöglichen, in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen - und deren Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a. a. O.) -, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen sowie - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten erforderlich (vgl. KG, Urteil vom 18. August 2017, a. a. O.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2002 - [5] 1 Ss 370/01 [45/01] - jeweils m. w. Nachw.).

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; Senat, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O., und Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rn. 16, m. w. N.).

    Zieht der Tatrichter aus den Vorstrafen nachteilige Folgen, d. h., misst er ihnen beachtliche schuldsteigernde Bedeutung bei, sind, um dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung der Zumessungserwägungen zu ermöglichen, in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen - und deren Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a. a. O.) -, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen sowie - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 9. April 2020, a. a. O., m. w. N.).

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Solches wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 Rn. 4; vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 und vom 30. März 2021 - 2 StR 398/20 Rn. 8).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21

    Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der

    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13).
  • KG, 18.01.2024 - 3 ORbs 269/23

    "Einkopieren" der Registerauszüge ins Urteil

    Es ist verfehlt, den Registerauszug in faksimilierter Form im Urteil wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren (vgl. BGH StRR 2013, 297 und Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13 - [Volltext jeweils bei juris]; Senat DAR 2016, 214).
  • KG, 23.04.2021 - 3 Ws (B) 87/21

    Urteilsanforderungen bei Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG

    c) Unabhängig von dem im Zusammenhang mit Nr. 241.1 BKat bestehenden Darstellungserfordernis ist es verfehlt, den Registerauszug in faksimilierter Form im Urteil wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren (vgl. BGH StRR 2013, 297 [Volltext bei juris]; Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13 - [juris]; Senat DAR 2016, 214).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 53 Ss 137/19

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Das Einkopieren des Bundeszentralregisterauszugs in die Urteilsgründe mit allen sich daraus ergebenden überflüssigen Details ist dabei ebenso verfehlt, wie die vollständige Wiedergabe von Feststellungen früherer Urteile, soweit es auf deren Einzelheiten nicht ankommen kann und Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe unnötig erschwert werden (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - 1 StR 134/96; Beschl. v. 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. September 2008 - 2 Ss 150/08, jeweils zit. nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 2 Ss 47/19
    Das Einkopieren des Bundeszentralregisterauszugs in die Urteilsgründe mit allen sich daraus ergebenden überflüssigen Details ist dabei ebenso verfehlt, wie die vollständige Wiedergabe von Feststellungen früherer Urteile, soweit es auf deren Einzelheiten nicht ankommen kann und Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe unnötig erschwert werden (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - 1 StR 134/96; Beschl. v. 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. September 2008 - 2 Ss 150/08, jeweils zit. nach Juris).
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