Rechtsprechung
BGH, 03.05.2016 - 3 StR 101/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs mit der Maßgabe einer nachträglich zu treffenden gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe und die Kosten des Rechtsmittels; Nachprüfung der Gesamtstrafenfähigkeit von verhängten Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs mit der Maßgabe einer nachträglich zu treffenden gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe und die Kosten des Rechtsmittels; Nachprüfung der Gesamtstrafenfähigkeit von verhängten Einzelstrafen
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 460 ; StPO § 462
Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs mit der Maßgabe einer nachträglich zu treffenden gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe und die Kosten des Rechtsmittels; Nachprüfung der Gesamtstrafenfähigkeit von verhängten Einzelstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Gesamtstrafe: Wenn nicht genug im Urteil steht!
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …
Das ist jede Entscheidung zur Schuld- und Straffrage, namentlich auch ein Berufungsurteil, wenn wenigstens noch über einen Teil des Strafausspruchs zu befinden war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 101/16, juris Rn. 2; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276; Sander, NStZ 2016, 584, 586 mwN).