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   BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86   

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https://dejure.org/1986,2239
BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,2239)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1986 - 3 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,2239)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,2239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als Voraussetzung der Steuerhinterziehung - Lohnsteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 463
  • StV 1986, 463
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Denn Mittäter einer Steuerhinterziehung kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in bezug auf die hinterzogenen Steuern ist (vgl. BGHSt 4, 36, 39 f [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; 31, 323, 347) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 420/82].
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Vielmehr sollte mit der Neufassung des Tatbestands allgemein nur dem Verfassungsgrundsatz, daß die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt sein muß (Art. 103 Abs. 2 GG), besser als früher (bei Annahme eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der Steuerunehrlichkeit) Genüge getan werden (vgl. BGHSt 28, 371, 378) [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78].
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Der Umstand, daß diese Beteiligung nicht Gegenstand der Anklage war, hindert ihre Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung nicht (BGHSt 30, 165, 166) [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81].
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Daß sie in solchen Fällen nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32, 35 ff) [BGH 31.03.1982 - 2 StR 744/81], läßt ihre steuerrechtlichen, insbesondere ihre lohnsteuerrechtlichen Pflichten unberührt (BFH wistra 1982, 234;Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 159/84; vgl. ferner BGHSt 33, 35, 36) [BGH 01.08.1984 - 2 StR 220/84].
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Denn Mittäter einer Steuerhinterziehung kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in bezug auf die hinterzogenen Steuern ist (vgl. BGHSt 4, 36, 39 f [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; 31, 323, 347) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 420/82].
  • BGH, 31.01.1984 - 5 StR 885/83

    Strafbarkeit wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Demgegenüber ist es unerheblich, daß die Tatbeiträge des Angeklagten - wie die Auftragsbeschaffung, der Einsatz von "Schwarzarbeitern" (UA S. 9, 10) und die Besorgung von Scheinrechnungen für die Buchführung (UA S. 9 f, 11) - der Abgabe der falschen Steuererklärungen großenteils vorgelagert waren und insoweit die einzelnen Steuerhinterziehungsakte der fortgesetzten Taten lediglich vorbereiteten (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1984 - 5 StR 885/83: unvollständige oder unrichtige Buchführung als Vorbereitungshandlung einer Steuerhinterziehung).
  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 159/84

    Umfang steuerlicher Pflichten des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens -

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Daß sie in solchen Fällen nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32, 35 ff) [BGH 31.03.1982 - 2 StR 744/81], läßt ihre steuerrechtlichen, insbesondere ihre lohnsteuerrechtlichen Pflichten unberührt (BFH wistra 1982, 234;Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 159/84; vgl. ferner BGHSt 33, 35, 36) [BGH 01.08.1984 - 2 StR 220/84].
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
    Daß sie in solchen Fällen nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32, 35 ff) [BGH 31.03.1982 - 2 StR 744/81], läßt ihre steuerrechtlichen, insbesondere ihre lohnsteuerrechtlichen Pflichten unberührt (BFH wistra 1982, 234;Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 159/84; vgl. ferner BGHSt 33, 35, 36) [BGH 01.08.1984 - 2 StR 220/84].
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Mittäter kann daher auch eine Person sein, der das Gesetz keine steuerlichen Pflichten zuweist, sofern nur die Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehungsweise im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Mittäter 3; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112).

    Der Annahme von Mittäterschaft steht nicht entgegen, dass der Angeklagte seine jeweiligen Tatbeiträge lediglich im Vorfeld der unrichtigen Steueranmeldungen erbrachte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, wistra 2013, 67; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463).

  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Mittäter kann daher auch eine Person sein, der das Gesetz keine steuerlichen Pflichten zuweist, sofern nur die Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehungsweise i.S.v. § 25 Abs. 2 StGB gegeben sind (BGH, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112; BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 225 Rn. 42).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Dabei gelten für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Personen, die im Lager des Subventionsempfängers stehen, die allgemeinen Regeln (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463 zum wortgleichen § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer aaO, § 264 Rn. 49).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Nach dem Gewicht seines Beitrags, das nach den Feststellungen klar zutage liegt, war das Landgericht jedoch rechtlich nicht gehindert, diese Mitwirkung als Mittäterschaft zu werten (vgl. BGH NStZ 1986, 463).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Damit hat es verkannt, dass - anders als bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4) - Mittäter einer Steuerhinterziehung in der hier verwirklichten Begehensvariante (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) auch derjenige sein kann, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen, der aber als Dritter zugunsten des Steuerpflichtigen handelt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 37, 41; BGHR aaO; BGH NStZ 1986, 463).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Mittäter kann daher auch eine Person sein, der das Gesetz keine steuerlichen Pflichten zuweist, sofern nur die Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehungsweise i.S.v. § 25 Abs. 2 StGB gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Mittäter 3; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112; BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 225 Rn. 42).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Zwar erbrachte M. seine Tatbeiträge lediglich im Vorfeld der falschen Steuererklärungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86); aufgrund dieser Tatbeiträge kam ihm jedoch nach der rechtsfehlerfreien Wertung der Strafkammer eine "Schlüsselstellung" bei den gemeinschaftlich geplanten Taten zu.
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Zwar ist eine Mittäterschaft bei Steuerhinterziehungen Dritter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO grundsätzlich möglich, weil Täter auch derjenige sein kann, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen (BGHSt 38, 37, 41; BGH NStZ 1986, 463).
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die

    Demgegenüber kann Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Mittäter auch derjenige begehen, den solche Pflichten nicht treffen (vgl. BGH NStZ 1986, 463 m.w.N.).

    Da für eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht erforderlich ist, daß den Täter eine besondere Verpflichtung zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen trifft, stünde der Annahme einer Mittäterschaft des Angeklagten W. sachlich-rechtlich nichts im Wege (vgl. BGH NStZ 1986, 463).

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    (Mit-)Täter einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kann aber auch derjenige sein, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen, der aber als Dritter zugunsten des Steuerpflichtigen handelt (BGH NStZ 1986, 463).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.134

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14); außerdienstliches Dienstvergehen;

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der

  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

  • LG Essen, 31.01.2012 - 21 KLs 11/11

    Steuerhinterziehung wegen Nichterklärung von Umsatzsteuervoranmeldungen und bei

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