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   BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14   

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https://dejure.org/2014,34265
BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,34265)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 3 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,34265)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 3 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,34265)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a StGB; § 22 StGB; § 261 StPO
    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden Beweiswürdigung; Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Versuchsbeginn erst durch unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt: Teilverwirklichungsregel); Beweiswürdigung (keine Umdeutung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 5 S 1 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wertung von Beweisbehauptungen als Teileinlassung; Würdigung der Aussageverweigerung des Angeklagten

  • IWW

    § 244a Abs. 1 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 22 StGB, § 244a StGB, StGB, § 22, § 244 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 30 Abs. 2 StGB, § 303 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung einer bandenmäßigen Diebstahlsbegehung gemäß § 244a Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wertung von Beweisbehauptungen als Teileinlassung; Würdigung der Aussageverweigerung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244a Abs. 1
    Anforderungen an die Beweiswürdigung einer bandenmäßigen Diebstahlsbegehung gemäß § 244a Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnte Beweisantrag

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Bandendiebstahl

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Zum unmittelbaren Ansetzen zu einem qualifizierten Diebstahl

Besprechungen u.ä. (3)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unmittelbares Ansetzen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchsbeginn beim qualifizierten Diebstahl

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchsbeginn beim qualifizierten Diebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 207
  • StV 2015, 763
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein unmittelbares Ansetzen im Sinne des § 22 StGB stets gegeben, wenn der Täter ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 325/07, BGHR StGB § 22 Ansetzen 35 und Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 9).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    Gegen ein Überschreiten der Schwelle zum Versuch spricht es deshalb im Allgemeinen, wenn es zur Herbeiführung des vom Gesetz vorausgesetzten Erfolges noch eines weiteren - neuen - Willensimpulses bedarf (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, BGHSt 31, 178, 182; Beschlüsse vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO).

    In der Regel kommt es bei Qualifikationen und Regelbeispielen auf den Versuchsbeginn hinsichtlich des Grunddelikts an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 mit Anm. Engländer, und vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 mit Anm. Kudlich JA 2015, 152; HansOLG NStZ-RR 2017, 72; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 22 Rn. 58 mwN).

    Demnach liegt ein versuchter Diebstahl noch nicht vor, wenn der Täter lediglich einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus anleuchtet, um ihn zu untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; Rollo; HansOLG, StV 2013, 216: Türgriff eines PKW), wenn er in der Nähe des Tatorts eintrifft, aber noch nicht sogleich mit der Benutzung des bereitgelegten Einbruchswerkzeugs beginnen will (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 2 StR 342/89, NStZ 1989, 473), er sich lediglich mit Mittätern zur Rückseite des Gebäudes begibt, in das eingebrochen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 121/19), wenn mit zeitlicher Verzögerung erst noch umfangreiches Werkzeug herbeigeschafft werden muss, um einen Bankautomaten aufbrechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO), oder wenn lediglich das Treppenhaus betreten und noch nicht auf den Wohnungsinhaber mit dem Ziel eingewirkt wird, den von ihm geschützten Gewahrsam anzugreifen (BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441).

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Daraus folgt, dass sich bei § 244 StGB wie bei § 243 StGB gleichermaßen die einheitlich zu beantwortende Frage stellt, ob mit den festgestellten Tathandlungen zur Wegnahme im Sinne von § 22 StGB angesetzt ist (vgl. im Zusammenhang mit § 244a StGB BGH NStZ 2015, 207).

    Es muss aber immer das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2015, 207).

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte zur - vollständigen - Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in die Tatbestandsverwirklichung einmündet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228, 234; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 und vom 27. September 2011 - 4 StR 454/11, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Versuch 1; Urteile vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 40; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.; vom 19. Januar 1968 - 4 StR 559/67, BGHSt 22, 80, 81; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, 376).

    Bei der Prüfung der Frage, ob der Täter nach seinem Tatplan (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 8) zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar angesetzt hat, muss die Handlung, die er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207).

    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden ist, dass die Prüfung des Versuchsbeginns grundsätzlich an der Verwirklichung des Grundtatbestandes zu orientieren (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 unter Hinweis auf Fischer, StGB, 63. Aufl., § 22 Rn. 36; ebenso Kudlich/Schuhr in: SSW-StGB, 4. Aufl., § 22 Rn. 47; SK-StGB/Jäger, 9. Aufl., § 22 Rn. 32), oder in den genannten Konstellationen trotz der Verwirklichung eines Merkmals des Qualifikationstatbestands ein unmittelbares Ansetzen zu verneinen sei, wenn es zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolgs noch eines - weiteren - Willensimpulses des Täters bedürfe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207), ist damit ebenfalls nur das Erfordernis kritischer Prüfung umschrieben, ob der Täter im jeweiligen Einzelfall nach seiner Vorstellung von der Tat bereits die Schwelle überschritten hat, die ? ohne weitere Zwischenakte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 3 Einwirken 1; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448; Hoffmann-Holland in: MüKo-StGB, 3. Aufl., § 22 Rn. 109) ? in die vollständige Verwirklichung des Tatbestands münden soll.

  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19

    Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Täter die nach § 22 StGB für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle regelmäßig überschritten, wenn er bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16 - NJW 2017, 1189, Rdnr. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14 - NStZ 2015, 207 und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - NStZ 2011, 400, 401 m.w.N.; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 -, juris, Rdnr. 95; Fischer, StGB, 66. Auflage, § 22, Rdnr. 9).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; vom 12. April 2000 -, 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495; vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, 448).
  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Dass ein Teil der Adressaten auf die Mahnschreiben und Angebote zur Vertragsaufhebung in Kenntnis der Rechtslage und unbeeinflusst von der Drohung, es würden andernfalls rechtliche Schritte eingeleitet, nur deshalb zahlten, weil sie mit der Angelegenheit nicht weiter belästigt werden wollten, liegt im Hinblick darauf, dass sich der festgestellte Gesamtschaden aus mehreren hundert Einzelzahlungen zusammensetzt, nicht derart fern, dass sich weitere Ausführungen hierzu erübrigten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 12 2015 - 1 StR 243/15 juris Rn. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

    Denn der Versuchsbeginn bestimmt sich stets tatbestandsbezogen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623 mwN; Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 f. mit Anm. Kudlich JA 2015, 152 mwN; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

  • OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21
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