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   BGH, 10.05.2011 - 3 StR 108/11   

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https://dejure.org/2011,11794
BGH, 10.05.2011 - 3 StR 108/11 (https://dejure.org/2011,11794)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 3 StR 108/11 (https://dejure.org/2011,11794)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 3 StR 108/11 (https://dejure.org/2011,11794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Prüfung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten wegen Intelligenzminderung i.R.e. Beihilfetat stellt einen Revisionsgrund dar; Voraussetzungen für die Begründetheit einer Revision wegen fehlender Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund verminderter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Revision wegen fehlender Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund verminderter Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 270/66

    Verurteilung wegen Rückfalldiebstahls - Aufhebung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 108/11
    So können schlechte Schulleistungen ein Indiz für eine Intelligenzschwäche darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1988 - 4 StR 98/88, BGHR StGB § 63 Zustand 8; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 270/66, NJW 1967, 299; LK/Schöch, StPO, 12. Aufl., § 20 Rn. 151).

    Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit wird ein Sachverständiger hinzuzuziehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 270/66 aaO; LK/Schöch aaO).

  • BGH, 03.03.1988 - 4 StR 98/88

    Feststellung des Schwachsinns im Sinne einer verminderten Schuldfähigkeit anhand

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 108/11
    So können schlechte Schulleistungen ein Indiz für eine Intelligenzschwäche darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1988 - 4 StR 98/88, BGHR StGB § 63 Zustand 8; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 270/66, NJW 1967, 299; LK/Schöch, StPO, 12. Aufl., § 20 Rn. 151).
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