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   BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02   

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https://dejure.org/2002,5260
BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02 (https://dejure.org/2002,5260)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 StR 118/02 (https://dejure.org/2002,5260)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 StR 118/02 (https://dejure.org/2002,5260)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02
    Die Tatsache, daß eine durch Vollstreckung erledigte Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann, ändert nichts an der Forderung nach einem Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile (vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02
    Die Tatsache, daß eine durch Vollstreckung erledigte Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann, ändert nichts an der Forderung nach einem Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile (vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Hinzu kommt, daß das Landgericht nicht beachtet hat, daß wegen der erst am 26. Mai 2003 begonnenen Hauptverhandlung mit der an sich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Würzburg vom 10. März 1997, die der Angeklagte voll verbüßen mußte, keine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden konnte (Härteausgleich vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGH wistra 2002, 422).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 176/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderlicher Härteausgleich)

    Die Tatsache, dass eine durch Vollstreckung erledigte Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann und allein deshalb eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB ausscheidet, ändert nichts an der Forderung nach einem Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile; dieser Ausgleich ist - soweit er geboten ist - im Wege des sog. Härteausgleichs vorzunehmen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juni 2002 - 3 StR 118/02, wistra 2002, 422; vom 5. November 2014 - 1 StR 299/14, BGHR StGB § 55 Bemessung 4 jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Härteausgleichs ist stets, dass sich die Unmöglichkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung auch tatsächlich nachteilig für den Angeklagten auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 18.08.2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330; Urteil vom 06.06.2002 - 3 StR 118/02, BeckRS 2002, 5533; v.Heintschel-Heinegg, StGB, 2. Auflage, § 55 Rn. 16).
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