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   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82   

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https://dejure.org/1982,495
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten Bereich nur bei einer Gelegenheit und gegenüber einer Person - Auslegung der Merkmals "Führen" - Schutzrichtung des § 132a Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit wegen Mißbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 132a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 61
  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 173/73

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes zur Annahme eines fortgesetzten Betrugs - Betrug

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 173/73 - eine unbefugte Titelführung im Sinne des § 132 a StGB darin gesehen, daß sich der Angeklagte in einem mehrmonatigen Zeitraum bei verschiedenen Gelegenheiten mindestens gegenüber vier Privatpersonen unberechtigt als Professor ausgegeben hatte.
  • KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06

    Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am

    Für das Führen einer solchen Bezeichnung wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als möglich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 31, 61, 62; BayObLG …

    Anerkannt ist, dass § 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Demgemäß verlangt die Rechtsprechung, dass das Führen der Bezeichnung in einer Art und Weise und unter Umständen geschehen muss, die die in Schutz genommenen Interessen der Allgemeinheit irgendwie berühren können (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen insgesamt, dass sie sich in verschiedenen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit in einer Weise und einem Ausmaß wahrheitswidrig als Rechtsanwältin (§ 132a Abs. 1 StGB) beziehungsweise Teil einer "Sozietät               " (§ 132a Abs. 2 StGB) ausgab, dass die Interessen der Allgemeinheit berührt sind (zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des "Führens" s. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 132a Abs. 1 Führen 1 Rn. 33 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 132a Rn. 59 ff. mwN).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Da es für ein Benutzen des Bundesadlers i.S.d. § 124 OWiG erforderlich ist, dass das entsprechende Dokument (hier Führerschein und Personalausweis) vorgeführt, vorgezeigt, ausgestellt oder abgedruckt wird, d.h. insbesondere nach außen in Erscheinung tritt (siehe Göhler/König, OWiG , 14. Aufl., § 124 Rn. 6; vgl. auch BGHSt 31, 61, 62), kommt im vorliegenden Verfahren als Beginn der Tatausführung das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten in Betracht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Den Tatbestand des § 132aStGB erfüllt zudem auch nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Amtsbezeichnung, sondern erforderlich ist ein Verwenden unter solchen Umständen, dass das durch § 132aStGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NJW 1982, 2009, 2010; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLG NJW 1979, 2359; Fischer, aaO § 132a Rdn. 21; Cramer, aaO § 132a Rdn. 17; Krauß, aaO § 132a Rdn. 61; Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25 m.w.N.).

    Die Tatbestandsmäßigkeit setzt nur voraus, dass die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft in einer die geschützten Interessen der Allgemeinheit - nach Art, Intensität und Umständen der Verwendung - tangierenden Weise in Anspruch genommen wird (BGHSt 31, 61, 62; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLGSt 1979, 99, 100; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778) und der Täter eine irgendwie geartete Einflussnahme erstrebt (Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

    Ein Führen von Titeln und Bezeichnungen im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nrn. 1-3 StGB erfordert eine sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive (vgl. v. Bubnoff in LK, § 132 a Rdn. 21, 22; Rudolphi in SK-StGB, § 132 a Rdn. 12; Hohmann in Münchner Kommentar, § 132 a Rdn. 12) Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit tangiert werden (vgl. BGHSt 31, 61 ff).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Da es ihm darauf ankam, dass die Besucher der Internetseite ihn als promovierten Akademiker wahrnahmen, er also den Titel im sozialen Leben aktiv für sich in Anspruch nahm (vgl. hierzu Fischer, StGB, 68. Auflage, § 132a Rn. 21) und das hiermit verbundene Auftreten als wissenschaftlich gesondert ausgewiesener Arzt auch die Interessen der Allgemeinheit berührt (vgl. BGH Beschluss vom 13. Mai 1982- 3 StR 118/82 - BGHSt 31, 61 [62]), hat er den Titel " geführt ".
  • OLG Jena, 15.12.1997 - 1 Ss 206/96

    Vertrauen in die wirkliche, mit der Berufsbezeichnung verknüpfte Funktion des

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  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

  • KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08

    Missbrauch von Titeln: Verwendung der Bezeichnung "Ministerialrat" im

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 552/94

    Revision - Anhörung des Angeklagten - Generalbundesanwalt - Einstellungsantrag -

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