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   BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13   

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https://dejure.org/2013,33244
BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,33244)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - 3 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,33244)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,33244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 253 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Mittäterschaft bei Hinzutreten eines Beteiligten nach Entstehung der Bemächtigungslage); Vermögensnachteil bei der Erpressung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239a Abs 1 Alt 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub: Erlangen eigenständiger Gewalt über das bereits in der Gewalt von Dritten befindliche Opfer

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verwirklichung des Tatbestands des erpresserischen Menschenraubes gem. § 239a Abs. 1 Alt. 1 StGB bei Ausnutzung einer durch Dritte herbeigeführten Bemächtigungslage

  • rewis.io

    Erpresserischer Menschenraub: Erlangen eigenständiger Gewalt über das bereits in der Gewalt von Dritten befindliche Opfer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1 1. Alt.; StGB § 253 Abs. 1
    Anforderungen an eine Verwirklichung des Tatbestands des erpresserischen Menschenraubes gem. § 239a Abs. 1 Alt. 1 StGB bei Ausnutzung einer durch Dritte herbeigeführten Bemächtigungslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erpresserischer Menschenraub kann ausscheiden, wenn der Täter eine bestimmte Bemächtigungslage zu einer Erpressung ausnutzt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Trittbrettfahrer oder Täter bei erpresserischem Menschenraub?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13
    Durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) kann indes bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394 ff.; zur Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209, 3215; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., NJW 2012, 907, 915 ff.).
  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00

    Menschenraub (Absicht "in hilfloser Lage auszusetzen"); Freiheitsberaubung;

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13
    Sie mag daher einer Verwirklichung des erpresserischen Menschenraubs in der Form entgegen stehen, dass dem (gegebenenfalls nur als "Trittbrettfahrer": vgl. MüKo-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 239a Rn. 60 mwN) später durch erpresserische Handlungen in das Geschehen eingreifenden Täter die von Dritten zuvor begründete und weiter aufrecht erhaltene Bemächtigungslage über die Rechtsfigur der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet wird (so etwa Immel, Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB), 2001, S. 325; vgl. demgegenüber bei zwar nicht eigenhändiger, aber mittäterschaftlicher Begründung der Bemächtigungslage durch den später aktiv Eingreifenden: BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2000 - 2 StR 379/00, NStZ 2001, 247 f.; bei Begründung der Bemächtigungslage in mittelbarer Täterschaft: Schönke/Schröder/Eser/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 239a Rn. 21; Renzikowski aaO).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13
    Durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) kann indes bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394 ff.; zur Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209, 3215; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., NJW 2012, 907, 915 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13
    Durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) kann indes bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394 ff.; zur Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209, 3215; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., NJW 2012, 907, 915 ff.).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Zwar kann der später Hinzutretende § 239a Abs. 1 StGB in anderer Weise verwirklichen, etwa weil er eigenständig Gewalt über das Opfer erlangt, indem er durch sein Eingreifen die Situation des Opfers qualitativ ändert und über das Fortbestehen der Bemächtigungslage nunmehr maßgeblich selbst bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 33 34 316, 317).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Dazu kann etwa die Abgabe eines notariell beglaubigten Schuldanerkenntnisses genügen (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 316, 317).
  • BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17

    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 und vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 316, 317 mwN unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung).
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