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   BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11   

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https://dejure.org/2011,10091
BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,10091)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2011 - 3 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,10091)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2011 - 3 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,10091)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen Mordes: Nichterwähnung eines Beweismittels

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Nichterwähnens eines Beweises in einem Strafurteil für die Annahme eines möglichen Verstoßes gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung des Beweises; Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt zwecks Verdeckung einer Straftat

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen Mordes: Nichterwähnung eines Beweismittels

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen Mordes: Nichterwähnung eines Beweismittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen des Nichterwähnens eines Beweises in einem Strafurteil für die Annahme eines möglichen Verstoßes gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung des Beweises; Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt zwecks Verdeckung einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11
    Sollte die zeitige Freiheitsstrafe danach zum Zeitpunkt des ersten hier ergangenen tatrichterlichen Urteils bereits erledigt gewesen sein, käme deren Einbeziehung in eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr in Betracht; vielmehr hätte der Tatrichter die Gewährung eines Härteausgleichs nach der sog. Vollstreckungslösung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1).
  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung vielmehr nur dann, wenn sich die Erörterung des Beweismittels mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen aufdrängen musste (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; KK-StPO/Ott, 7. Aufl., § 261 Rn. 82, jeweils mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Zwar verpflichtet § 261 StPO das Tatgericht, alle festgestellten Tatumstände und Beweisergebnisse, soweit sie für oder gegen den Angeklagten sprechen können oder beide Möglichkeiten zulassen, einer umfassenden Würdigung zu unterziehen; diese ist in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; vom 8. März 2018 - 3 StR 571/17, juris Rn. 6; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 261 Rn. 6, § 267 Rn. 12).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    a) Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Ansicht zu folgen ist, dass dies nur für Fälle gilt, in denen das Entfernen der Bekleidung mit einer sexuellen Handlung an dem Körper des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16 zu § 176 Abs. 1 StGB, NStZ-RR 2017, 140, 141; Beschluss vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; Beschluss vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92, NStZ 1993, 78) oder das Entfernen der Kleidung vom Körper des Tatopfers jedenfalls mit einem nicht nur flüchtigen körperlichen Kontakt verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 f.; Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, juris Rn. 3; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17; siehe auch BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49 f.; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69, NJW 1970, 1465, 1466; differenzierend auch MüKo StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 21 a.E.).
  • OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20

    Strafverfahren: Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden und den

    Auf die auf § 261 StPO gestützte Verfahrensrüge, das Amtsgericht habe bei der Würdigung der Beweise die Aussage der nach dem Hauptverhandlungsprotokoll vernommenen Zeugin B. nicht erörtert, kommt es hiernach nicht mehr an (vgl. insoweit aber BGH NStZ 2012, 49 f.; BGH NJW 1992, 252).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

    Im Übrigen verstößt die Beweiswürdigung nur dann gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung und ist mithin rechtsfehlerhaft, wenn das Ergebnis der nicht ausdrücklich erörterten Beweiserhebung eine andere Möglichkeit des Tathergangs nahelegt oder sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die Feststellungen sonst aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; Urteil vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20, juris Rn. 12 mwN; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 205 f.).
  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten

    Bleibt ein Beweismittel unerwähnt, ist hieraus aber nicht zu schließen, dass es übersehen worden ist, denn die Darstellung der Beweiswürdigung im Urteil dient nicht dazu, für alle Sachverhaltsfeststellungen einen Beleg zu erbringen oder mitzuteilen, welche Beweise in der Hauptverhandlung erhoben worden sind (BGH NStZ 2012, 49).
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