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   BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75   

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https://dejure.org/1975,2194
BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,2194)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1975 - 3 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,2194)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1975 - 3 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,2194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich anvertrauten machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2212
  • MDR 1975, 944
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52
    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • RG, 13.02.1930 - III 1304/29

    Kann eine Urkunde als "amtlich anvertraut" auch dann gelten, wenn sie einem

    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • RG, 11.12.1896 - 3991/96

    Zum Begriffe der "amtlich anvertrauten Urkunde" im Sinne des § 348 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Alle Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer im Sinne der bezeichneten Strafvorschrift amtlich anvertrauten machen, sind danach erfüllt (vgl. RGSt 29, 238).
  • RG, 25.11.1882 - 2568/82

    Ist das mit Eintragungen versehene allgemeine Dienstregister des

    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Auch ihm ist sie, solange sie sich in seinem Gewahrsam befindet, anvertraut (RG DRiZ 1926 Rspr. Nr. 964; RGSt 7, 252, 257; 42, 412 ff).
  • RG, 05.07.1909 - I 1020/08

    Sind die durch Fernsprecher geführten Gespräche Depeschen im Sinne von § 355

    Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
    Auch ihm ist sie, solange sie sich in seinem Gewahrsam befindet, anvertraut (RG DRiZ 1926 Rspr. Nr. 964; RGSt 7, 252, 257; 42, 412 ff).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Dass die Angeklagte naheliegend schon beim Ausdruck deren Entziehung beabsichtigte, hindert die Annahme dienstlichen Anvertrautseins nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 1975 - 3 StR 120/75, NJW 1975, 2212, 2213).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    In jedem Fall darf er eine Sache, die durch sein Verhalten Bestandteil eines dienstlichen Vorgangs geworden ist, nicht in einer den behördlichen Zielen widersprechenden Weise der Weiterbearbeitung entziehen (BGH NJW 1975, 2212).

    Dem Angeklagten war der Scheck, solange er als Bestandteil der Akten zu seiner dienstlichen Verfügung stand, auch im Sinne des § 133 Abs. 3 StGB anvertraut (BGH NJW 1975, 2212).

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auch das Senatsurteil vom 20. August 1975 - 3 StR 120/75 (MDR 1975, 944 = NJW 1975, 2212) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof es als Verwahrungsbruch angesehen, daß ein Beamter ihm anvertraute Urkunden pflichtwidrig einem Dritten aushändigte (BGH NJW 1975, 2212; vgl. auch BGH NJW 1954, 281, 282).
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