Rechtsprechung
BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 46 StGB
Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem zivilrechtlichen Verfahren trotz rechtskräftig festgestellten Schuldspruchs; keine präjudizierende Wirkung der Feststellungen im Strafverfahren auf ein paralleles Zivilverfahren); keine Strafschärfung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 StGB, § 263 Abs 3 S 1 StGB
Strafzumessung bei Betrug: Berücksichtigung der Fortführung eines Zivilprozesses nach Rechtskraft eines strafrechtlichen Schuldspruchs - Wolters Kluwer
Auswirkungen eines Bestreitens der Tat sowie mangelnde Schuldeinsicht und Reue bei der gerichtlichen Bewertung der Strafzumessung
- rewis.io
Strafzumessung bei Betrug: Berücksichtigung der Fortführung eines Zivilprozesses nach Rechtskraft eines strafrechtlichen Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 S. 1
Auswirkungen eines Bestreitens der Tat sowie mangelnde Schuldeinsicht und Reue bei der gerichtlichen Bewertung der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Du bestreitest und zeigst keine Reue
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsfeindschaft des Angeklagten als Strafschärfungsgrund
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.12.2011 - 23 KLs 2/11
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 626
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)
Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12). - BGH, 29.08.2012 - 4 StR 322/12
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Feststellungen; strafschärfende …
Da der Angeklagte aber lediglich den Besitz von Haschisch und Marihuana zum Eigenkonsum eingeräumt, die Absicht der gewinnbringenden Veräußerung und damit den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedoch bestritten hat, durften ihm fehlende Schuldeinsicht und fehlende innere Abkehr von der Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12, StraFo 2012, 281;… Beschluss vom 25. April 1997 - 3 StR 25/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24 mwN; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, bei Pfister NStZ-RR 2000, 353, 362 mwN). - OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVs 59/12
Strafzumessung, fehlende Reue, Unrechtseinsicht
Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann von einem bestreitenden Angeklagten keine Reue bzw. Unrechtseinsicht verlangt werden (…vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rdnr. 50, BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - 3 StR 121/12).