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   BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07   

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https://dejure.org/2007,9510
BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Subjektiver Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs und Anforderungen an die entsprechenden tatrichterlichen Feststellungen; Schutzzweck des Straftatbestandes des erpresserischen Menschenraubs; Erfassung des Unrechtsgehalts einer Tat bei Unmöglichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 239 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a
    Zusammenhang zwischen Entführungslage und beabsichtigter Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will; denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1996, 2171 m. w. N.; BGHSt 40, 350, 355 zu § 239b StGB).

    Dies allein ergibt den für die Erfüllung des Tatbestandes des § 239a StGB erforderlichen engen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Entführung und Zahlung nicht (BGH NJW 1996, 2171).

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will; denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1996, 2171 m. w. N.; BGHSt 40, 350, 355 zu § 239b StGB).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Den Feststellungen ist folglich auch nicht zu entnehmen, ob der Tatplan von vornherein vorsah, die Entführung auch zur Wegnahme der mitgeführten Wertgegenstände des Geschädigten vorzunehmen oder ob jedenfalls nachträglich die Absicht bestanden hat, die durch die Entführung geschaffene Zwangslage zu dieser Wegnahme auszunutzen (vgl. zur Anwendbarkeit des § 239a StGB bei Raub BGH NStZ 2003, 604).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann und das Opfer aus Sorge um sein Wohl die erstrebte Vermögensverfügung noch während des Bestehens der Bemächtigungslage vornehmen wird (BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07, StraFo 2007, 429 mwN).
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