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   BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16   

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https://dejure.org/2016,23428
BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16 (https://dejure.org/2016,23428)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - 3 StR 124/16 (https://dejure.org/2016,23428)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16 (https://dejure.org/2016,23428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 224 StGB; § 241 StGB
    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische Hilfeleistung; Rückschluss auf den Vorsatz aus äußeren Umständen; Widerspruch zu den Feststellungen); Bewertung einer Äußerung als Bedrohung (Auslegung; Begleitumstände der Tatsituation; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 27 StGB, § ... 25 Abs. 2 StGB, § 241 StGB, § 12 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, §§ 38 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG, § 354 Abs. 3 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 25 Nr. 2 GVG, § 241 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ; Tatgerichtlicher Widerspruch zu den eigenen Feststellungen; Beurteilung des Vorliegens einer Bedrohung durch eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; StGB § 241
    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Tatgerichtlicher Widerspruch zu den eigenen Feststellungen; Beurteilung des Vorliegens einer Bedrohung durch eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstechen oder Aufschlitzen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Türsteher als Gehilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung wird durch den Fehler bei der Subsumtion nicht in Frage gestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 347/15, juris Rn. 35 mwN).

    Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 347/15, juris Rn. 30).

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    aa) Ob einer Äußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht die Bedeutung einer Bedrohung beizumessen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der auch die Begleitumstände der Tatsituation Bedeutung erlangen können (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 83 Ss 110/06, NJW 2007, 1150, 1151).

    Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen eines Verbrechens erfordert, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 241 Rn. 10), wobei das in Aussicht gestellte Verhalten als Verbrechen im Sinne des § 12 StGB zu werten sein muss (BGH, Urteil vom 3. Juli 1962 - 1 StR 213/62, BGHSt 17, 307, 308).

  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache hinsichtlich des Angeklagten S. gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG nicht an eine andere Jugendkammer, sondern an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (BGH, Urteile vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191; vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, NJW 2003, 836, 838 mwN).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Denn K. W. konnte sich dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt sehen und ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 21. Juli 1993 - 2 StR 282/93, NStZ 1993, 535; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 315 f.; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491).
  • OLG Köln, 19.01.2007 - 83 Ss 110/06

    Auslegung einer Äußerung bzw. Erklärung auf ihren Bedrohungsgehalt i.S. des des §

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    aa) Ob einer Äußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht die Bedeutung einer Bedrohung beizumessen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der auch die Begleitumstände der Tatsituation Bedeutung erlangen können (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 83 Ss 110/06, NJW 2007, 1150, 1151).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache hinsichtlich des Angeklagten S. gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG nicht an eine andere Jugendkammer, sondern an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (BGH, Urteile vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191; vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, NJW 2003, 836, 838 mwN).
  • BGH, 17.01.2012 - 3 StR 449/11

    Gefährliche Körperverletzung (Beihilfe; sukzessive Mittäterschaft; eigenes

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 3 StR 449/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Denn K. W. konnte sich dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt sehen und ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 21. Juli 1993 - 2 StR 282/93, NStZ 1993, 535; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 315 f.; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07

    Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Darin kann indes keine sukzessive Mittäterschaft an der von L. W. zum Nachteil des Nebenklägers begangenen Körperverletzung gesehen werden, weil der Verletzungserfolg aufgrund des von L. W. abgegebenen Schusses bereits eingetreten und dessen Tat damit beendet war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 248/07, NStZ 2009, 34).
  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
    Die Jugendkammer hat gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und fünf Monate alten Angeklagten rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewendet und beachtet, dass die Bemessung der Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Nach materieller Tatbeendigung kommt eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (s. BGH, Urteile vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14, StV 2016, 106 Rn. 6; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    (3) Hingegen steht nicht jeder Fehler im nicht angefochtenen Teil der erstinstanzlichen Entscheidung der Wirksamkeit einer Beschränkung entgegen; insbesondere lässt allein die fehlerhafte Rechtsanwendung beim Schuldspruch eine Revisionsbeschränkung nicht unwirksam werden (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 347/15, NStZ 2016, 733, 735; BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 217, 218; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222; so ausdrücklich auch bei einem Verstoß gegen die Kognitionspflicht OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2017 - III RVs 285/16, NStZ-RR 2017, 153).

    (1) Dass das Landgericht neben der Annahme eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB nicht auch einen tateinheitlichen Verstoß wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20) angenommen und im Übrigen auch eine mögliche weitere Strafbarkeit insbesondere nach § 231 StGB nicht in den Blick genommen hat, ändert nichts daran, dass die getroffenen Feststellungen das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten in hinreichend konkretem Maße erkennen lassen und damit auch dem Senat - unter Bindung an die im landgerichtlichen Urteil getroffenen rechtlichen Wertungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28) - eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung ermöglichen.

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft hingegen nicht mehr in Betracht (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23), wohl aber im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung.
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Vielmehr hat das Revisionsgericht im Fall eines auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittels die revisionsrechtliche Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung auf der Basis des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils vorzunehmen, auch wenn dieser auf einer rechtsfehlerhaften Subsumtion und damit unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Tatgeschehens beruht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 288/19, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Beschränkung 3 Rn. 15; vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 217, 218; Urteile vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28; vom 10. März 2016 - 3 StR 347/15, NStZ 2016, 733 Rn. 30 ff.; s. hierzu auch KKStPO/Paul, 8. Aufl., § 318 Rn. 7a; MüKoStPO/Quentin, § 318 Rn. 53 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 318 Rn. 16 ff.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich eine fehlerhafte rechtliche Einordnung einer festgestellten Tat zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten auswirkt (BGH, Urteile vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28; vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352; MüKoStPO/Quentin, § 318 Rn. 55).

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16

    Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten

    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers hatte der Senat dieses Urteil insoweit mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (3 StR 124/16).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20

    Revisionsbegründung (Wirkung der Beschränkung der Revision auf den

    Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 347/15, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28).
  • BayObLG, 26.02.2020 - 202 StRR 4/20

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen

    Geht das Berufungsgericht gleichwohl wegen der seiner Auffassung nach unrichtigen Wertung der Konkurrenzen von der Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung aus, setzt es sich rechtsfehlerhaft über die (Teil-) Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils im Schuldspruch mit den ihn tragenden und für das Berufungsgericht bindend gewordenen Feststellungen und damit über die mit den §§ 316 Abs. 1, 327 StPO angestrebte Beschränkung der Kognitionspflicht hinweg, deren Beachtung das Revisionsgericht auf die zulässige Sachrüge hin von Amts wegen zu prüfen hat (u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 16.06.2016 - 3 StR 124/16; 10.03.2016 - 3 StR 347/15 jeweils bei juris; KG, Beschl. v. 26.08.2013 - 161 Ss 129/13 = StV 2014, 78 = OLGSt StPO § 318 Nr. 22 und BayObLG, Urt. v. 16.12.1953 - …

    Es hatte aber zu beachten, dass die von ihm getroffenen weiteren Feststellungen nicht im Widerspruch zu den Feststellungen stehen dürfen, die das Erstgericht zum Schuldspruch schon getroffen hat, insbesondere durfte es keine abweichenden Feststellungen über das Konkurrenzverhältnis der verwirklichten Tatbestände zueinander treffen oder aber dieses unbeschadet eines selbst offensichtlichen Subsumtionsfehlers auch nur - wie geschehen - abweichend rechtlich würdigen, solange nicht bei richtiger Rechtsanwendung ein Freispruch hätte erfolgen müssen (vgl. neben BGH, Urt. v. 16.06.2016 - 3 StR 124/16 und 10.03.2016 - 3 StR 347/15 beide bei juris schon BayObLG, Urt. v. 16.12.1953 - …

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2023 - 1 Ss 23/23

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Wirksamkeit, BtM-Belikt

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich eine fehlerhafte rechtliche Einordnung einer festgestellten Tat zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten auswirkt (BGH, Urteile vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16 -, juris, 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 -, juris und 5. Mai 2022 - 3 StR 412/21 -, juris; MüKo-StPO/Quentin, § 318 Rn. 55).
  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer

  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

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