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BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der Gesamtstrafenbildung - Entfall der Zäsurwirkung, wenn die in der früheren Verurteilung verhängte Strafe erledigt ist - Entfall der Zäsurwirkung einer Verurteilung ermöglicht Heranziehung anderer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme
Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85). - BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Denn dieses Urteil würde nur dann seinerseits eine Zäsur begründen und damit eine Gesamtstrafenbildung zwischen der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 1. Dezember 2014 und den Einzelstrafen für die Taten vom 4. August 2014 ausschließen, wenn die dort verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen noch nicht erledigt ist (s. etwa BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81, NJW 1982, 2080 f.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Urteile vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85, juris Rn. 6;… vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2;… vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3;… Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 5;… vom 26. Oktober 1988 - 4 StR 472/88, GA 1989, 132, 133; seine gegenteiligen, nicht tragenden Erwägungen im Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 369 verfolgt der Senat nicht weiter; s. bereits Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 3 StR 338/88, NStZ 1988, 552). - OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat durch Urteil vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 - angeschlossen; er hält an ihr nach Überprüfung nicht mehr fest.