Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.2016

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16   

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https://dejure.org/2016,27595
BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 S 1 JGG
    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 46b Abs. 1, 2 StGB, § 17 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • rechtsportal.de

    JGG § 31 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe - und die zuvor begangenen Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die Aufklärungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, müssen die früheren Taten zumindest kurz dargestellt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Darüber hinaus sind bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG die zuvor begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61, BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 10/96

    Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Pflichtverteidiger eines bereits

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, müssen die früheren Taten zumindest kurz dargestellt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Deren Höhe hängt aber unter anderem davon ab, ob vertypte Milderungsgründe wie der des § 46b Abs. 1 und 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Da sowohl bei der Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG als auch bei der Zumessung der konkreten Jugendstrafe der äußere Unrechtsgehalt der Tat insofern von Belang ist, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schwere der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226), ist zur Bestimmung der zurechenbaren Schuld gerade auch des heranwachsenden Täters das Tatunrecht am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts heranzuziehen.
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20

    Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur

    Deren Höhe hängt aber unter anderem davon ab, ob vertypte Milderungsgründe wie der des § 46b Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16, Rn. 6; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16   

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https://dejure.org/2016,27594
BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27594)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27594)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27594)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Rücknahme eines Rechtsmittels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11

    Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16
    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts, die wie vorliegend gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeiführen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713).
  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 47/23

    Revisionsrücknahme

    Dieser Beschluss ist unabänderlich; denn er hat die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeigeführt (BGH, Beschlüsse vom 23. August 2016 - 3 StR 125/16 Rn. 3 und vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 Rn. 3).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 85/23

    Letztmöglicher Zeitpunkt für Zurücknahme der Revision

    Die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist nur bis zur Entscheidung über dieses möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - 3 StR 125/16, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 8 Rn. 3).
  • OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21

    Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch

    Maßgebend ist bei Beschlüssen, die die Rechtskraft unmittelbar herbeiführen, der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung unterschrieben in den Geschäftsgang gegeben wird ( BGH, Beschluss vom 23.08.2016, 3 StR 125/16 , juris; BGH NStZ 2011, 713; 1994, 96 [BGH 21.09.1993 - 4 StR 474/93] ).
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