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   BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21   

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https://dejure.org/2021,33032
BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21 (https://dejure.org/2021,33032)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2021 - 3 StR 126/21 (https://dejure.org/2021,33032)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21 (https://dejure.org/2021,33032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Reduzierung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zu Gunsten des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zu Gunsten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
    Daher ist insofern eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2).

    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 14; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19

    Haftung der Tatbeteiligten als Gesamtschuldner i.R.d. Anordnung der Einziehung

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
    Daher ist insofern eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
    Daher ist insofern eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 14; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 14; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und

    Da es sich bei dem von der Angeklagten vereinnahmten Tatlohn um einen Teil der betrügerisch erlangten Vermögenswerte handelte, ist die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 141/22

    Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen;

    Den Wertersatz für diese haben sie deshalb jeweils als Gesamtschuldner zu leisten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21

    Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung;

    Den Wertersatz hierfür haben deshalb beide als Gesamtschuldner zu leisten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

    Es ist daher eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4 mwN).

    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4; vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 294/21, juris Rn. 3 jeweils mwN).

  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen

    Dem steht nicht entgegen, dass beim Mitangeklagten De.   keine entsprechende Einziehungsanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 06.09.2022 - 3 StR 241/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Korrektur des Geldbetrages)

    Der namentlichen Benennung der anderen Gesamtschuldner in der Beschlussformel bedarf es nicht (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4; vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 294/21, juris Rn. 3 jeweils mwN).
  • LG Kleve, 25.05.2022 - 110 KLs 16/22
    Die Feststellung einer gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten in der Urteilsformel ist geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 294/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (gesamtschuldnerische

    Daher ist insofern eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4 mwN).
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