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BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der Straffestsetzung - Maß der strafrechtlichen Schuld als Grenze für die Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - Leugnen des Angeklagten als strafschärfender Gesichtspunkt - Bestreiten der Tat als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 54
- NStZ 1985, 545
- StV 1986, 15
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Auch der Bundesgerichtshof hat stets die Freiheit des Beschuldigten betont, selbst darüber zu befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitwirken will oder nicht (z.B. BGHSt 5, 332, 334; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85). - BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Zum anderen kann jedes Tun oder Unterlassen berücksichtigt werden, das Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt, auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche des Täters hinweist oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545; Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 468/96, NStZ-RR 1997, 196;… vgl. auch S/S-StreeKinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 39;… MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 246 ff. jeweils mwN). - BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03;… zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN;… Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
- BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals …
Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03;… zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
Bestreiten - Tat - Strafschärfung
Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207). - BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13
Strafschärfung auf Grund eines späteren Verhaltens des Angeklagten (Rückschluss …
Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf aber in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545). - BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01
Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur …
Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (…vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545). - BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen …
Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.). - OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11
Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung …
Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsposition aufzugeben (BGH NStZ 1985, 545). - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen …
Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81). - OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 5/09
Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung eines nicht von Reue getragenen …
- BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95
Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an …
- BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
- BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen