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   BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12   

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https://dejure.org/2012,4768
BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12 (https://dejure.org/2012,4768)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 StR 131/12 (https://dejure.org/2012,4768)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12 (https://dejure.org/2012,4768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2BtMG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen der Mittäterschaft beim Erwerb von Betäubungsmitteln in einer "Einkaufsgemeinschaft"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mengenzurechnung und Mittäterschaft bei Bildung einer Einkaufsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliches Handeltreiben bei Bildung einer Einkaufsgemeinschaft zum Erwerb von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mengenzurechnung und Mittäterschaft bei Bildung einer Einkaufsgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaftliches Handeltreiben bei Bildung einer Einkaufsgemeinschaft zum Erwerb von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann man sich wegen gemeinschaftlichen Handels mit Betäubungsmitteln strafbar machen, wenn man gemeinsam mit einem Bekannten Drogen kauft und der Bekannte seinen Drogenanteil gewinnbringend weiterveräußert?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
    Soweit der Bundesgerichtshof in einem Einzelfall (Urteil vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57) mittäterschaftliches Handeltreiben von Teilnehmern an einem Sammeleinkauf in Bezug auf die insgesamt zur Weiterveräußerung bestimmte Menge abweichend hiervon damit begründet hat, der Kauf der Gesamtmenge habe im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten gelegen, ergibt sich im Ergebnis nichts anderes; denn dem lag jedenfalls zugrunde, dass alle Beteiligten Mitbesitzer der gesamten Einkaufsmenge waren.
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
    Die Regelbeispiele des § 29 Abs. 3 BtMG - wie hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei begründete Gewerbsmäßigkeit - sind keine qualifizierenden Tatbestände, sondern Strafzumessungsregeln und deshalb nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (Senat, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04; vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
    Die Regelbeispiele des § 29 Abs. 3 BtMG - wie hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei begründete Gewerbsmäßigkeit - sind keine qualifizierenden Tatbestände, sondern Strafzumessungsregeln und deshalb nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (Senat, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04; vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).

    Allerdings ist bei dieser Gestaltung des Betäubungsmittelgeschäftes noch kein Mitbesitz des Angeklagten T. an der gesamten Handelsmenge entstanden (vgl. zu diesem Kriterium für die Begründung von Mittäterschaft BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154 f.; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29, Rn. 670 f.).

    Eine Beteiligung an den Geschäften des anderen war nicht vorgesehen; die Angeklagten planten jeder für sich, das Marihuana jeweils an einen eigenen festen Abnehmerkreis weiterzuverkaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154).

    Der insoweit erstrebte Vorteil erschöpft sich in Umständen, die den eigenen Erwerb betreffen und sich auch nur auf den Umfang des durch das eigene Geschäft beabsichtigten Gewinns auswirken (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; zur fehlenden Eigennützigkeit, wenn der Vorteil allein in günstigeren Einkaufsbedingungen liegt: BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; siehe auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 2 StR 359/90, StV 1992, 65).

  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Die Vorteile müssen sich nach alledem aus dem Umsatzgeschäft ergeben, nicht aus einem anderen Umstand, namentlich dem Erwerb (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12 Rn. 6; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17 Rn. 10).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Letztere setzt dabei auch hier eine wertende Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände voraus, wobei dem jeweiligen Interesse am Taterfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und dem Vorhandensein von Tatherrschaft eine indizielle Bedeutung zukommen (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, Rn. 5; vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90, 91).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Die Vorteile müssen sich nach alledem aus dem Umsatzgeschäft ergeben, nicht aus einem anderen Umstand, namentlich dem Erwerb (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 570/19 Rn. 9 und vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12 Rn. 6; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17 Rn. 10).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Dient der gemeinsame Ankauf einer größeren Rauschgiftmenge der Reduzierung der Transportkosten und der Erzielung eines günstigen Einkaufspreises, kann ein mittäterschaftliches Handeln mit der Folge vorliegen, dass eine Zurechnung der Gesamtmenge und nicht nur eine anteilsmäßige Zuordnung erfolgt (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, Rn. 5).
  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 188/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Die Vorteile müssen sich nach alledem aus dem Umsatzgeschäft ergeben, nicht aus einem anderen Umstand, namentlich dem Erwerb (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 570/19 Rn. 9; vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12 Rn. 6; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17 Rn. 10).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 29/20

    Mittäterschaft (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Geltung

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12; vom 14. August 2002 ? 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90).
  • LG Köln, 16.03.2020 - 323 KLs 47/19
    Es ging nicht etwa nur darum, dass der Angeklagte durch den gemeinsamen Einkauf seine eigenen Einkaufsbedingungen günstiger gestaltet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12 -, juris).
  • BGH, 03.08.2016 - 4 StR 286/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Würdigung beim Angeklagten D. als unerlaubtes Handeltreiben mit 4 kg Marihuana weist im Ergebnis aber keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, dort insbesondere juris Rn. 7, BGHR § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 21).
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