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   BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00   

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BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00 (https://dejure.org/2000,2370)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2000 - 3 StR 133/00 (https://dejure.org/2000,2370)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2000 - 3 StR 133/00 (https://dejure.org/2000,2370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 3 BtMG; § 73 c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB
    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des Aufklärungserfolges; Verhängung einer milderen Strafe trotz Vorliegen eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall; Verfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Aufklärungserfolg - Wesentlichkeit - Strafrahmenverschiebung - Strafrahmen - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § ... 31 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 c Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 42; ; StGB § 459 g Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer Fall beim BtM-Handel - Aufklärungshilfe - Absehen von einem Verfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 424/98

    Strafzumessung Sache des Tatrichters; Unvertretbar milde Strafzumessung durch den

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Wenn das Landgericht demgegenüber maßgeblich darauf abhebt, daß der vermögenslose und verschuldete Angeklagte im Interesse seiner Resozialisierung bei seiner Haftentlassung nicht mit einer erheblichen Verfallsschuld belastet sein soll, hält sich dies aber ebenfalls noch in dem dem Tatrichter durch § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessensspielraum (vgl. BGH, Urt. vom 29. September 1998 - 1 StR 424/98), auch wenn das Landgericht die Möglichkeiten der §§ 73 c Abs. 2, 42 StGB bzw. 459 g Abs. 2, 459 d Abs. 1 StPO nicht ausdrücklich erörtert hat.
  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88

    Absehen von der Bejahung eines besonders schweren Falls trotz Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99

    Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Außerdem ist für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG allein maßgeblich, ob nach der Überzeugung des Tatrichters ein Aufklärungserfolg in der Form erzielt wurde, daß der Angeklagte durch die zutreffende Schilderung der Beteiligung anderer an der ihm angelasteten Tat wesentlich zu einer voraussichtlich erfolgreichen Strafverfolgung der anderen Beteiligten beigetragen hat (BGHSt 31, 163, 166 f.; BGH NStZ 2000, 433, 434 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
    Zwar hätte der Umstand, daß der Angeklagte die Erlöse aus dem Betäubungsmittelhandel nicht etwa zur Schuldentilgung bzw. zum allgemeinen Lebensunterhalt verwandte, sondern in weitere Betäubungsmittelgeschäfte und einen aufwendigeren Lebensstil investierte, auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt (vgl. dazu BGHSt 38, 23, 25).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines

  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 314/86

    Annahme fortgesetzten Handeltreibens bei Änderung des bisherigen Gesamtvorsatzes

  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Ebenso durfte das Landgericht darauf abstellen, die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen zu gefährden (BGHR StGB § 73 c Härte 4 und 6; BGH NStZ 2001, 42).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14

    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen gefährdet werden soll (vgl. BGH NStZ 2001, 42; NStZ-RR 2003, 75; StV 2003, 616; StV 2013, 630; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 73c Rdn. 5).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02

    Verfall von Wertersatz; Ermessensausübung (Prüfungspflicht; Resozialisierung)

    Dabei wäre auch zu erwägen gewesen, ob durch eine derart hohe Zahlungsverpflichtung eines verschuldeten Angeklagten nicht die Resozialisierung nach einer Haftentlassung erschwert wird (vgl. BGH NStZ 2001, 42).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 223/15

    Fehlende Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge bei

    Überdies hätte die Strafkammer, die nach den Urteilsgründen davon ausging, dass von den Verkaufserlösen nur noch ein Teil im Vermögen der Angeklagten vorhanden ist (UA S. 20), nach der Feststellung, dass die beschäftigungslose Angeklagte vom Einkommen ihres Ehemanns lebt (UA S. 4), auf Grund des sehr hohen Verfallsbetrages nähere Erörterungen in Hinsicht auf das von § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB auch verfolgte Anliegen, die Resozialisierung des Täters nicht zu gefährden (BGHSt 48, 40 f; BGH NStZ 2001, 42), anstellen müssen.
  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04

    Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)

    Bei der gebotenen Ermessensentscheidung (vgl. dazu BGH NStZ 2001, 42; Urteil des Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 410/01) hat die Strafkammer zu Recht vor allem darauf abgestellt, daß es sich bei dem vorliegenden Strafverfahren nur um einen Teilkomplex bereits abgeurteilter Taten handelt und im vorangegangenen Verfahren bereits eine umfassende Verfallanordnung ergangen ist, die nach Ansicht des Landgerichts für die Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachses, was die §§ 73 ff. StGB bezwecken (vgl. BGHSt 31, 145, 146), ausreichend ist.
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 241/04

    Keine Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG auf Grund des Zweifelssatzes

    Daher braucht der Senat der Frage, ob allein die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit erstmals in der Hauptverhandlung gemachter Angaben des Angeklagten zur Anwendung von § 31 BtMG führen kann (vgl. demgegenüber BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21; zu Aussagen, die den Ermittlungsbehörden schon länger bekannt waren, ohne daß diese tätig geworden wären, vgl. BGH NStZ 2003, 162; NStZ 2001, 42 m.w.N.), hier nicht nachzugehen.
  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01

    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02
    Dabei wäre auch zu erwägen gewesen, ob durch eine derart hohe Zahlungsverpflichtung eines verschuldeten Angeklagten nicht die Resozialisierung nach einer Haftentlassung erschwert wird (vgl. BGH NStZ 2001, 42).
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