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   BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04 (1)   

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BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,3621)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - 3 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,3621)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 3 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,3621)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht, charakterliche Haltung und Persönlichkeit des Täters)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO
    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit; Ausschöpfung der Beweisaufnahme; beschränkte revisionsrechtliche Prüfung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils mit dem Ausspruch der Jugendstrafe wegen festgestellter Schwere der Schuld; Revisionsrechtliche Sachrüge gegen eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung; Ermittlung der Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Ergebnisses der Beweisaufnahme als Aufgabe des Tatrichters; Beschränkung der sachlich-rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler; Rechtfertigung eines Eingriffs des Revisionsgerichts in die tatrichterliche Beweiswürdigung aufgrund ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 15.2.2008)

    Ich schau dann mal weg.. . // Unterlassene Hilfeleistung wird meistens nicht bestraft

Papierfundstellen

  • StV 2005, 66
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Eine Gesamtbetrachtung der Beweiswürdigung ergibt im übrigen, daß das Landgericht sich seine Überzeugung von der Richtigkeit der Einlassung der Angeklagten anhand einer Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses unter Berücksichtigung aller für und gegen die Darstellung der Angeklagten sprechenden Einzelumstände gebildet hat (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Ein Vergehen mit vergleichsweise geringem Gewicht wie hier die unterlassene Hilfeleistung kann, selbst wenn es eine folgenschwere Tat darstellt, die "Schwere der Schuld' im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG regelmäßig nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 ? 3 StR 136/04, StV 2005, 66 f.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht behalten die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts insoweit ihre Bedeutung, als in ihnen die Bewertung des Tatunrechts zum Ausdruck kommt, auf das sich die Bestimmung der Schuldschwere des Jugendlichen oder Heranwachsenden bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3).
  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist danach vor allem bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Straftaten zu bejahen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2; Urteil vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schwere der Schuld 5 Rn. 8; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102).

    Lediglich solche mit vergleichsweise geringem (zurechenbarem) Schaden oder Gewicht können die Schwere der Schuld nicht begründen, selbst wenn sie bedenkenlos begangen werden (s. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2 - hier: Beihilfe zum Diebstahl) oder sich als äußerst niederträchtig darstellen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3 - hier: unterlassene Hilfeleistung).

  • BGH, 02.12.2008 - 4 StR 543/08

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (konkludente Drohung); Verhängung einer

    Denn diese ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen, so dass der äußere Unrechtsgehalt der Tat nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

    Die Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG ist vor allem bei Kapitalverbrechen zu bejahen und wird daneben in der Regel nur bei anderen besonders schweren Taten in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 07.10.2004 - 3 StR 136/04 - StV 2005, 66; KG Berlin, Beschl. v. 07.10.2008 - 1 Ss 345/08 - StV 2009, 91).

    Dagegen kann ein Vergehen mit vergleichsweise geringem Gewicht - selbst wenn es eine äußerst niederträchtige Tat darstellt und bedenkenlos begangen wurde - die Schwere der Schuld nicht begründen (vgl. BGH, Urt. v. 07.10.2004 - 3 StR 136/04 - a.a.O.).

  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    Belangen des Schuldausgleichs kann eigenständige Bedeutung nur ausnahmsweise beigemessen werden, insbesondere im Bereich von Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Diese kann sich vielmehr sowohl aus dem Gewicht der Tat als auch aus der in der Persönlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden liegenden Beziehung zu seiner Tat (BGH, Beschluss vom 07.Oktober .2004 - 3 StR 136/04 -, abgedruckt in StV 2005, 66) ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist danach vor allem bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Straftaten zu bejahen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2; Urteil vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schwere der Schuld 5 Rn. 8; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102).

    Lediglich solche mit vergleichsweise geringem (zurechenbaren) Schaden oder Gewicht können die Schwere der Schuld nicht begründen, selbst wenn sie bedenkenlos begangen werden (s. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2 - hier: Beihilfe zum Diebstahl) oder sich als äußerst niederträchtig darstellen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3 - hier: unterlassene Hilfeleistung).

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Denn die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand meßbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3; BGH, NStZ 2009, 450).
  • LG Trier, 03.05.2018 - 2a KLs 8022 Js 34004/16
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 7. Oktober 2004, 3 StR 136/04 m.w.N.), dass sich die Schwere der Schuld nach dem Gewicht der Tat und der in der Persönlichkeit des Jugendlichen begründeten Beziehung zu dieser bemisst.

    Demgemäß ist die Schwere der Schuld vor allem bei Kapitalverbrechen zu bejahen und kommt daneben in der Regel nur bei anderen besonders schweren Taten in Betracht (BGH, Beschl.v. 07. Oktober 2004, 3 StR 136/04).

  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

  • LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

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   BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Eine Gesamtbetrachtung der Beweiswürdigung ergibt im übrigen, daß das Landgericht sich seine Überzeugung von der Richtigkeit der Einlassung der Angeklagten anhand einer Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses unter Berücksichtigung aller für und gegen die Darstellung der Angeklagten sprechenden Einzelumstände gebildet hat (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04
    Gemessen an den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur BGHSt 10, 208, 209; 21, 149, 151; 29, 18, 20; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 51), läßt die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
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