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   BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83   

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https://dejure.org/1983,143
BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83 (https://dejure.org/1983,143)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1983 - 3 StR 136/83 (https://dejure.org/1983,143)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 (https://dejure.org/1983,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Fernwirkung von Verfahrensfehlern - Verwertbarkeit von aus einer unzulässigen Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnissen - Zum Begriff des nicht zu beseitigenden Hindernisses i.S.d. § 251 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei ausländischen Zeugen - Definition ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den prozessualen Folgewirkungen eines rechtswidrigen Abhörbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer Niederschrift über die Vernehmung eines ausländischen Zeugen; Inverkehrbringen ausländischer amtlicher Wertzeichen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fernwirkung von Verwertungsverboten

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 68
  • NJW 1984, 2772
  • MDR 1983, 1040
  • NStZ 1984, 275
  • StV 1984, 1
  • JR 1984, 387
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Richtig ist es schließlich auch, daß ein Beweisverwertungsverbot für solche Bekundungen von Beschuldigten besteht, die unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig gewonnenen Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung gemacht worden sind (vgl. für den Fall des unzulässigen Vorhalts zulässig gewonnener Erkenntnisse BGHSt 27, 355).

    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgeführt hat, darf ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel herbeiführt, nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355, 358).

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Darauf, daß die von ausländischen Gerichten verhängten Strafen gegen die Mitbeteiligten Z. und Sc. milder ausgefallen sind, kann die Revision nicht gestützt werden (vgl. BGHSt 28, 318, 323 ff.) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Dem nach alledem gefundenen Ergebnis, daß die Telefonüberwachung hier nicht zu Beweisverboten geführt hat, steht die Entscheidung BGHSt 29, 244 nicht entgegen.
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Dabei ist die in § 244 Abs. 2 StPO normierte Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung zu berücksichtigen (BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Auch dürfen die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden (BGHSt 31, 304, 309).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Das Merkmal wird auch dann erfüllt, wenn die Wertzeichen an einen Eingeweihten weitergegeben werden, der sie seinerseits als echt in den Verkehr bringen soll (BGHSt 29, 311).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81

    Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63).
  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 483/80

    Verfolgungshindernisse und Hafthindernisse bei Zeugen, gegen die im Inland ein

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    In dem Bereich, in dem ein Beweisantrag nicht gestellt ist, hat der erkennende Senat in der Entscheidung NStZ 1981, 146 zwar ebenfalls den Hinweis auf Art. 12 EuRHÜbk verlangt.
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 435/78

    Revisionsrechtliche Beurteilung eines Diebstahls im Hinblick auf formelle Fragen

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
    Zweifel ergeben sich insoweit daraus, daß im Rahmen der Beanstandung, die Geständnisse der Angeklagten T. und S. im Ermittlungsverfahren sowie die in der Hauptverhandlung verlesenen Aussagen der Zeugen Sc. und Z. bei ihren kommissarischen Vernehmungen im Ausland seien von Vorhalten aus den Ergebnissen unzulässiger Telefonüberwachung beeinflußt, nicht mitgeteilt wird, welchen Inhalt die Vorhalte hatten und welche Angaben die Vernommenen in diesem Zusammenhang gemacht haben (vgl. BGH, Urt. vom 19. September 1978 - 5 StR 435/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisantrag - Ablehnung des

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    So ist eine von dem Ermittlungsrichter oder dem Staatsanwalt angeordnete Telefonüberwachung rechtswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots -, falls deren Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist (BGHSt 41, 30, 34; vgl. auch BGHSt 32, 68, 70; 47, 362, 366; 48, 240, 248; einschränkend BGHSt 51, 1).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Gleiches wird angenommen, falls der Beschuldigte seine Angaben unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig erlangten Erkenntnissen gemacht hat, etwa solchen aus einer rechtswidrigen Telekommunikationsüberwachung; auch in derartigen Fällen ist der Beschuldigte - selbst wenn er gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden ist - nicht mehr frei in seiner Entschließung, ob und wie er sich zu einzelnen Punkten einlassen soll, die ihm aufgrund der unzulässig erlangten Beweismittel vorgehalten werden (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 358; vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83, BGHSt 32, 68, 70).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

    Ein Beweisverwertungsverbot ist in der Rechtsprechung etwa angenommen worden für Bekundungen von Beschuldigten, die unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig gewonnenen Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung gemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 -, juris, Rn. 10; OLG Köln a.a.O., Rn. 12).
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