Rechtsprechung
BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 152b StGB; § 46b StGB
Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; Aufklärungshilfe (Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der Angaben) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 152b StGB
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten - Wolters Kluwer
Das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten stellt lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar; Hilfe bei der Tataufklärung durch Bezeichnung des Bandenchefs ohne Rücksicht auf die in Bulgarien lebende Familie ist ein ...
- rewis.io
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten
- ra.de
- rewis.io
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Skimming: Noch Vorbereitung oder schon Versuch?
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.07.2010 - 31 KLs 9/10
- BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 533
- StV 2012, 530
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20
Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)
?Allerdings hat die Kammer verkannt, dass die Angeklagte aufgrund ihrer Selbstanzeige bereits Aufklärungshilfe gemäß § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 StGB in Bezug auf den Mitangeklagten H. geleistet hat, indem sie nicht nur ihre eigenen Tatbeiträge geschildert, sondern ihn als Hintermann der Taten benannt und durch ihre freiwilligen Angaben die bei ihm durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen überhaupt erst ermöglicht hat (vgl. ... BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, juris Rn. 9 ff.). - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei …
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandlichen Ausführungshandlung dergestalt ansetzt, dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 mwN;… vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5; vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5).
b) Bei der Bestimmung des Versuchsbeginns zu der Straftat des Nachmachens (§ 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB) einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion i.S.v. § 152b Abs. 4 StGB muss - den vorgenannten Grundsätzen entsprechend - das unmittelbare Ansetzen auf die Fälschungshandlung, also das Übertragen der zuvor ausgespähten Kartendaten auf die Kartendublette, bezogen werden (vgl. BGH aaO, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6; Saliger StV 2012, 528 mwN).
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist deshalb anerkannt, dass das bloße Anbringen von Skimming-Gerätschaften an einem Geldautomaten noch kein unmittelbares Ansetzen zu der Tat des Nachmachens von Zahlungskarten begründet (BGH aaO, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89).
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dahinstehen lassen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6).
Die Anzahl der verabredeten Verbrechen mit mittäterschaftlicher Beteiligung des Angeklagten (dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 7) hat das Tatgericht ebenfalls festgestellt.
- OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
Versuchsbeginn beim Cash-Trapping
Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (…vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.;… BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5;… BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6;… BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6;… Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).
- BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Sofern der neue Tatrichter zu dem Ergebnis kommt, dass die Angeklagten im Rahmen eines bandenmäßig eingespielten Systems die von ihnen ausgespähten Daten innerhalb der Bandenstruktur zur baldigen Verwendung beim Herstellen falscher Zahlungskarten weitergeben sollten (vgl. oben 2. a) bb)), käme eine Verurteilung wegen Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§ 30 Abs. 2, § 152a Abs. 1 und § 152b Abs. 1 und 2 StGB) in Betracht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, StV 2012, 530). - BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11
Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat; …
Zudem richtet sich entgegen der Auffassung des Landgerichts die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat, unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist (BGHSt 56, 170, 172; wistra 2011, 299, 300). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12
Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von …
Der vom Landgericht rechtsfehlerfrei als mittäterschaftliche Beteiligung bewertete Tatbeitrag des Angeklagten bestand in dem Beschaffen und Weiterleiten der Kundendaten gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. Auf diesen Beitrag ist bei der Bestimmung des Konkurrenzverhältnisses auch im Falle einer mittäterschaftlichen Beteiligung im Vorbereitungsstadium einer Tat abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300).Die hieraus folgende rechtliche Bewertung als eine Tat wird dadurch, dass die betroffenen Kunden an zwei Geldautomaten bei der Eingabe ihrer jeweiligen PIN gefilmt wurden, nicht in Frage gestellt, zumal die auf den Magnetstreifen vorhandenen Daten zuvor mit demselben Kartenlesegerät ausgelesen und abgespeichert wurden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, StV 2012, 530, 531).